Für Verunsicherung bei Konsumenten sorgt ein Schreiben der Volksbank Osttirol, worin die Bank Kreditnehmer „ersucht“, einen „Mindestsollzinssatz von niedrigen 2,60 Prozent einstellen und verrechnen zu dürfen“, so die Arbeiterkammer Tirol. „Die Gewinnspanne der Banken hat sich im Zuge der Wirtschaftskrise reduziert, diese Zeche sollen jetzt die Kunden bezahlen. Diese Praxis ist unerhört und sofort zu stoppen“, kommentiert der Präsident der Arbeiterkammer Tirol Erwin Zangerl diese Vorgangsweise der Volksbank Osttirol.
Die Bank versucht, den neuen „Mindestsollzinssatz“ damit zu begründen, dass durch die Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrisen die wirtschaftliche Konjunktur in den letzten Jahren schlechter worden sei. Die Europäische Zentralbank (EZB) hätte per Niedrigzinsen gegengesteuert, um die gesamtwirtschaftliche Entwicklung anzukurbeln. Man habe als Kreditnehmer in Form von niedrigen Zinsen profitiert und sei in der glücklichen Situation, die historisch niedrigsten Zinsen vorzufinden, wohingegen sich die Geldbeschaffungskosten (für die Bank) maßgeblich verteuert hätten.
Daher werde nunmehr seitens der Bank um „Ergänzung der Kreditvereinbarung“ ersucht und „gebeten“, zukünftig einen „Mindestsollzinssatz von niedrigen 2,60 Prozent verrechnen zu dürfen“.
Vorsicht kein Witz: Als Dank dafür erhalte man „Thermosflasche“.
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Wo bei Krediten die Gefahren lauern
Die AK Tirol macht Kreditnehmer in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass keine rechtliche Verpflichtung der Kreditnehmer entsteht, dem Wunsch der Volksbank Osttirol nachzukommen, benachteiligende neuen Kreditkonditionen, d.h. einen Mindestsollzinssatz, zu akzeptieren.
Kreditrisiko darf nicht einseitig auf die Kreditnehmer abgewälzt werden
Auch eine einseitige Änderung von Kreditkonditionen zu Lasten der Kreditnehmer bei laufenden Verträgen ist mit der seitens der Volksbank Osttirol im Schreiben angeführten Argumentation rechtlich nicht möglich. Wie die AK Tirol bereits in mehreren Gerichtsentscheidungen erfolgreich darlegen konnte, kann und darf das Kreditrisiko nicht einseitig auf die Kreditnehmer abgewälzt werden.
Selbst für den Fall, dass diesbezüglich intransparente bzw. gröblich benachteiligende Vereinbarungen in den ursprünglichen Kreditverträgen enthalten seien, wären diese rechtlich unzulässig.
Die AK Tirol hat die Volksbank Osttirol bereits aufgefordert, die Schreiben mit dem „Ersuchen“ bzw. „Bitten“ einer Zustimmung zu für Kreditnehmer benachteiligenden Konditionenänderungen und die damit verbundene Verunsicherung bei vielen betroffenen Kreditnehmern sofort zu stoppen und alle Betroffenen für den Fall, dass von diesen bereits Unterschriften geleistet wurden oder den von der Bank vorgeschlagenen Änderungen bereits übereilt zugestimmt wurde, darüber zu informieren, dass keinerlei rechtliche Verpflichtung zur Zustimmung benachteiligender Vertragsänderungen besteht bzw. die ursprünglich vereinbarten Kreditkonditionen weiterhin aufrecht bleiben.
Biallo-Tipp: Vergleichen Sie vor einer Kreditaufnahme immer die effektiven Zinssätze der Kreditanbieter miteinander - zum Beispiel mit Hilfe des Kredit-Vergleichs von Biallo.at. Der Effektivzinssatz allein entscheidet über die Gesamtkosten eines Kredits.