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Fremdwährungskredite
 
06.08.2015

Fremdwährungskredite VKI will Rücktrittsrecht bei Frankenkrediten

Von Rainer Sommer
Der Verein für Konsumenteninformation will einen Musterprozess anstrengen.
Fremdwährungskredite VKI will Rücktrittsrecht bei Frankenkrediten
Von den 1990er Jahren bis zum Ausbruch der Weltfinanzkrise galten Frankenkredite
als optimale Finanzierungsform für Immobilieninvestitionen. Denn während in Schilling, D-Mark und später dem Euro mindestens sechs Prozent an Zinsen verlangt wurden, waren Frankenkredite für zwei Prozent zu haben. Anstatt regelmäßiger Tilgungszahlungen wurde dabei zudem in der Regel in einen Tilgungsträger investiert, der höhere Erträge versprach, als der Kredit Zinsen verlangte, und bei Endfälligkeit locker die gesamte Kreditsumme Tilgen sollte.

Derartige Geschäfte wurden von den Banken offensiv beworben, die sich zwar nicht über hohe Zinsspannen, dafür aber hohe Spesen und Gebühreneinahmen freuen konnten und dabei auf durchaus plausible Wahrscheinlichkeitsberechnungen stützten. Angesichts der niedrigen monatlichen Belastungen wurden vielen Haushalten mit mittleren Einkommen Immobilien zugänglich, die bislang den höheren Einkommensklassen vorbehalten waren, was gerne genutzt wurde.

Schwankender Wechselkurs

Der Wechselkurs des Franken hatte sich dabei in den letzten 15 Jahren keinesfalls besonders stabil gezeigt. So war der Franken mit 1,60 Franken je Euro gestartet und war mit der anfänglichen Euroschwäche bis 2002 auf unter 1,45 Franken je Euro abgerutscht. Dann ging es jedoch stetig nach oben bis Ende 2007 mehr als 1,65 Franken für einen Euro zu bekommen waren. Daraufhin ging es mit dem Euro jedoch nur noch bergab, bis sich der Kurs Mitte 2001 bei 1,20 Franken stabilisierte, wo er von der schweizerischen Notenbank bis Anfang 2015 fixiert wurde. Nach der überraschenden Freigabe war er jedoch sofort massiv bis unter die Parität eingebrochen, was erhebliche Turbulenzen an den Finanzmärkten ausgelöst und den Frankenschuldnern erhebliche Probleme eingebracht hatte.

6 Milliarden an Deckungslücke

Seit 2008 sind die Haushalte mit einem Fremdwährungskredit zwar von rund 270.000 auf heute 150.000 zurückgegangen und das Volumen an ausstehenden Frankenkrediten wurde um 30 Prozent - wechselkursbereinigt sogar um 50 Prozent - reduziert. Per Ende April waren aber noch immer 26 Milliarden Euro an Frankenkrediten gegenüber privaten Haushalten ausständig, während auf Firmen weitere fünf Milliarden Euro entfielen. Das Problem dabei: Laut Österreichischer Nationalbank bedingte die Aufwertung des Schweizer Franken zu Jahresbeginn bei Tilgungsträgerkrediten einen Anstieg der Deckungslücken zwischen dem erwarteten Erlös des Tilgungsträgers und dem zurückzuzahlenden Kreditbetrag auf zuletzt rund 6 Mrd. EUR.
Tipp: Der VKI bietet einen Musterbrief für Ansprüche gegen die Bank. (https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2386)
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Denn dass es sich bei den Frankenkrediten um hochriskante Finanzgeschäfte handelte, wie sie sonst nur spekulative Hedge-Fonds durchzuführen befugt waren, hatte sich erst herausgestellt, als die Risiken schlagend wurden. Viele Kreditnehmer sind nun offenbar aus Unwissenheit in eine Schuldenfalle geraten.

Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag

Darum strebt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun ein Musterverfahren an. Basis für ein mögliches Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag ist eine Bestimmung im Konsumentenschutzgesetz, der §27. Der soll Verbraucher vor der Überrumpelungsgefahr schützen, wie sie bei Fremdwährungskrediten offenbar gegeben ist, nämlich durch die Endfälligkeit des Kredites und das allein vom Verbraucher zu tragende Wechselkursrisiko. Der Vorteil dieser Vorgangsweise: Man zahlt nur das in Euro zurück, was man von der Bank erhalten hat. Das aber – wenn die Bank den Rücktritt akzeptieren würde – sofort; also entweder eine Umgestaltung mit der Bank oder eine Umschuldung auf eine neue Bank. Der §27 bestimmt jedenfalls, dass der Verbraucher zurücktreten kann, sofern die Ware bloß durch Erklärung der Vertragspartner bestimmbar oder der Preis nicht nach den Preisverhältnissen zur Zeit der Vertragsschließung festgelegt, also unbestimmt ist, und solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist.
Nachdem der Preis eines Frankenkredites im Vorhinein nicht feststeht, ist laut Joachim Kogelmann vom VKI ein Rücktrittsrecht gegeben, was nun vom Gericht in einem Musterprozess festgestellt werden soll.
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