65 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher fühlen sich zum Thema Kreditrechte nicht ausreichend informiert. Und rund 40 Prozent trauen sich nicht zu, das für sie passende Kreditprodukt auszuwählen. Das belegt eine aktuelle EU-Studie. Höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert.
Die Informationsdefizite der Österreicherinnen und Österreicher beim Thema Kredite sind beträchtlich, wie die aktuelle EU-Studie zeigt. Dabei hat die EU bereits mit einer Richtlinie dafür gesorgt, dass Konsumenten mit dem Verbraucherkreditgesetz, das im Jahr 2010 in Kraft getreten ist, zahlreiche wichtige Rechte erhalten haben, wie das Recht auf transparente Innoformationen, ein Rücktrittsrecht, sowie das Recht auf vorzeitige Tilgung eines Kredits.
Biallo.at, der Verein für Konsumenteninnoformation (VKI) und die Arbeiterkammer (AK) strengen sich seit Jahren an, Verbraucherinnen ihre Rechte bei Aufnahme eines Kredits bewusst zu machen. Jetzt will die Europäische Union selbst mit ihrer Innoformationskampagne „SIE HABEN RECHTE“ dafür sorgen, dass Konsumenten ihre Rechte in Sachen Kredite stärker nutzen. Vor allem junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren sollen mit der EU-Innoformationskampagne angesprochen werden.
Worauf Sie bei Ihrer Kreditaufnahme achten sollten
Grund genug für biallo.at Konsumenten wieder daran zu erinnern, dass das geltende Verbraucherkreditgesetz es Verbrauchern ermöglicht, Verbraucherkredite zu vergleichen. Dadurch bietet es Kreditnehmerinnen die Möglichkeit, das tatsächlich günstigste Kreditangebot unter den verschiedenen Angeboten der Banken ausfindig zu machen, um dann das beste Kreditangebot für sich wählen zu können.
Das sind Ihre Rechte bei einer Kreditaufnahme
Konkret heißt das für Sie: Wenn Sie einen Personalkredit, einen Konsumkredit oder einen Hypothekarkredit aufnehmen wollen, wenn Sie Ratenzahlungen vereinbaren oder sich für einen Leasingvertrag entscheiden wollen, dann müssen Sie vom Kreditgeber oder Kreditvermittler über die Kosten und die Kreditbedingungen detailliert informiert werden.
Vergleichen Sie unbedingt den Effektivzinssatz
Wichtig dabei: Den besten Vergleichswert bei einer Kreditaufnahme bietet Ihnen der sogenannte "Effektivzinssatz", der die „echten“ Kosten eines Kredits (bestehend aus Sollzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Kontospesen, etc.) enthält. Nur mit Hilfe dieses Effektivzinssatzes können Sie verschiedene Kreditangebote wirklich vergleichen.
Ihr Recht: Rücktritt innerhalb von 14 Tagen
Als Verbraucherin können Sie von dem Kreditvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Kreditvertragsabschlusses. Das soll Sie vor möglicherweise unüberlegten Verpflichtungen schützen.
Ihr Recht: Vorzeitige Tilgung eines Kredits
Sie müssen als Konsument zudem darüber informiert werden, dass Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen dürfen. Enthält Ihr Kreditvertrag keine Angaben zum Recht auf vorzeitige Rückzahlung oder zum Anspruch auf Entschädigung, kann der Kreditgeber (also die Bank) keine Entschädigung von Ihnen verlangen, falls Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen.
Ihr Recht: Bonitätsprüfung auch zu Ihrer Sicherheit
Vor Abschluss Ihres Kreditvertrages muss der Kreditgeber Ihre Bonität als Kreditnehmerin
prüfen. Bestehen Zweifel an Ihrer Kreditfähigkeit, so muss die Bank Ihnen dies auch entsprechend mitteilen.
Das können Sie tun
All diese Rechte können Sie allerdings nur dann nützen, wenn Sie Ihre Informationsmöglichkeiten auch voll ausschöpfen. Dazu gehört, dass Sie vor einer Kreditaufnahme zumindest mehrere Kreditangebote der Banken einholen, diese dann vergleichen, um sich dann für das für Sie günstigste Angebot zu entscheiden. Und: Prüfen Sie selbst möglichst streng Ihren finanziellen Spielraum, um die monatliche Kredirate verlässlich bezahlen zu können. Damit Sie und Ihre Familie auch während der Laufzeit Ihres Kredits ruhig schlafen können.
Viel Erfolg dabei für Sie und Ihre Familie.