Wenn Kreditzinsen und -spesen Schwierigkeiten bereiten, kann sich die Umschuldung in einen neuen Kredit lohnen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine Umschuldung eines Kredits kann sich für Ihre Finanzen positiv auswirken – doch nicht in jedem Fall. Zuerst sollte im bereits abgeschlossenen Kreditvertrag nachgeprüft werden, ob eine Pönale bei vorzeitiger Kündigung vereinbart ist. Vertragsstrafen kosten im Durchschnitt zwischen einem und fünf Prozent und bemessen sich von jenem Betrag, der vorzeitig an die Bank zurückgezahlt wird. Verträge, die allerdings nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, sehen Pönalen von höchstens einem Prozent vor.
Pönalen gibt es etwa bei Krediten, die zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden dienen und eine Dauer von mindestens zehn Jahren aufweisen. Auch bei Hypothekarkrediten oder bei Krediten mit einer vereinbarten Festzinsperiode kann eine Vertragsstrafe vereinbart sein.
Kredite: Achtung bei vorzeitiger Rückzahlung
Neben der Pönale kann auch eine Kündigungsfrist bei vorzeitiger Rückzahlung Schwierigkeiten bereiten. Bei Krediten, die zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden aufgenommen wurden und eine Laufzeit von zumindest zehn Jahren betragen, bei Hypothekarkrediten oder bei Krediten mit einer vereinbarten Festzinsperiode kann eine Kündigungsfrist von maximal sechs Monaten vereinbart sein.
Wird diese Frist nicht eingehalten, so können Probleme bei der Grundbucheintragung des neuen Kredites entstehen. Das „alte“ Bankinstitut kann dann auf die Kündigungsfrist bestehen und eine frühere Rückzahlung ablehnen.
Sind die Fragen nach Pönale und Kündigungsfrist geklärt, können die Angebote der wichtigsten Bankinstitute unter die Lupe genommen werden. Dabei empfiehlt sich ein Blick auf die Tabelle des
biallo.at-Ratenkredit-Vergleichs. Die Tabelle kann gute Hilfe leisten, um einen umfassenden Überblick über den Markt zu erhalten. So bieten etwa die ING-DiBa Direktbank Austria, die BAWAG P.S.K. und die SWK Direktbank besonders attraktive Konditionen und damit möglicherweise günstigere Bedingungen als im bereits abgeschlossene Kreditvertrag vereinbart.
Wichtig ist, dass Sie auf die Höhe des effektiven Jahreszinssatzes und den zu zahlenden Gesamtbetrag des „neuen“ Kredits achten. Denn der Effektivzins gibt Auskunft über die tatsächlich anfallenden Kosten und die Gesamtbelastung beinhaltet alle Zahlungen - inklusive Spesen, die an die Bank zu zahlen ist.