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OGH-Urteil
 
18.11.2013

OGH-Urteil Niederlage für Santander Consumer Bank

Von Franz Steinbauer
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) setzt durch, dass sich zahlreiche Santander-Kunden künftig über niedrigere Kreditraten freuen dürfen.
OGH-Urteil Gerichtliche Niederlage für Santander Consumer Bank Finanzportal biallo.at
Teure Kredite - oft ein Ärgernis von Konsumenten
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat fragwürdige Kreditklauseln der Santander Consumer Bank in Österreich gekippt. Kreditrestschuldversicherungen müssen in Zukunft in die angegebenen Effektivzinssätze eingerechnet werden. Für Kreditkunden der Santander Consumer Bank bedeutet das Gerichtsurteil konkret: Die aktuellen Raten für noch laufende Kredite müssen gesenkt werden. Auch zu viel bezahlte Zinsen aus der Vergangenheit sind abzugelten. In der Regel kommt es hier zu einer Verringerung des ausständigen Kreditsaldos. Bei kürzlich zur Gänze zurückgezahlten Krediten ist die schriftliche Rückforderung der zu hohen Zinsen anzuraten.

Hilfe von Konsumentenschützern

Wer ungern mit Banken verhandelt, kann sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden. „Der VKI wird die betroffenen Kreditnehmer der Santander Consumer Bank dabei unterstützen, diese Rechte gegen die Bank durchzusetzen“, betont Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung. „Die Zinsreduktion kann etwa bei einem Kredit über 30.000 Euro einige tausend Euro betragen“, präzisiert Kolba. Da der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - die OGH-Klage geführt hat, bieten die Konsumentenschützer auf ihrer Website explizit Hilfe an. Es gibt dort beispielsweise einen eigenen elektronischen Fragebogen. Derart kann der VKI so schnell wie möglich im Namen der Kunden die Rückforderungen gegenüber der Santander Consumer Bank stellen. Zusätzlich wurde die Internetseite www.verbraucherrecht.at eingerichtet. Für Rückerstattungen kommen all jene Kunden in Frage, die seit Mitte 2010 einen Kredit bei der Santander Consumer Bank abgeschlossen haben.
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Hintergrund: Kreditrestschuldversicherungen wurden von der Santander Consumer Bank in den Kreditklauseln als freiwillig bezeichnet. Der OGH kam jedoch zu dem Ergebnis, dass eine Gesamtbetrachtung der Klauseln keine Freiwilligkeit mehr erkennen lässt. Denn unter anderem mussten sich Kunden zur „unwiderruflichen“ Abtretung aller Rechte aus der Versicherung an die Bank verpflichten. Nur wenn die Restschuldversicherungen in den effektiv zu zahlenden Zins eingerechnet werden, kann die Vergleichbarkeit mit anderen Bankangeboten erreicht werden.

Fazit: Wenn Sie Kreditnehmer der Santander Consumer Bank sind, setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Bankberater in Verbindung. In komplizierten Fällen kontaktieren Sie den VKI, der über eine Verbandsklage den Fall überhaupt erst ins Rollen gebracht hat.
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