Samstag, 27.09.2025 18:42 Uhr
RSS | Inhalt |
OGH-Urteil
 
06.10.2012

OGH-Urteil Klare Absage an Bankenpraxis

Von Susanne Kritzer
Österreichs Banken haben nicht nur mit der Schuldenkrise zu kämpfen, auch die Judikatur gönnt ihnen keine Verschnaufpause: Sie müssen nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erneut ändern. Privatpersonen bringt das Erleichterung.
OGH-Urteil Klare Absage an Bankenpraxis

An und für sich sollte das im Jahr 2009 in Kraft getretene Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) Verbesserungen für Bankkunden bringen. Konsumentenschützer orteten aber Verstöße, zogen vor Gericht und bekamen nun Recht: Zehn von elf Bestimmungen sind laut OGH-Urteil gesetzwidrig, sechs weitere Klauseln hatte bereits die zweite Instanz, das Oberlandesgericht Wien, beanstandet.

Kontoführung und Zusatzgebühren im Fokus

Ein strenges Auge hat der Oberste Gerichtshof auf Gebühren für die Kontoführung geworfen. Nach dem ZaDiG sind nämlich Entgelterhöhungen nur mehr dann erlaubt, wenn sie den Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt werden und die Verbraucher ein Widerspruchsrecht haben.

Zudem dürfen die Kreditinstitute für Informationen und Nebenleistungen keine Zusatzgebühren mehr verrechnen. Dieses Verbot betrifft etwa die bisher verlangten Gebühren für die Sperre einer verlorenen oder gestohlenen Bankomat- oder Kreditkarte. Nur mehr in drei ausdrücklich im Gesetz festgehaltenen Ausnahmefällen darf ein Kostenersatz vereinbart werden.

Kunden tragen nicht gesamtes Risiko

Unzulässig ist es auch, das Risiko von Missbräuchen oder Fehlern über die in den AGB vorgesehenen Sorgfaltspflichten auf Kunden abzuwälzen. Diese sind ausschließlich für die Geheimhaltung etwa der Codes, die sorgfältige Verwahrung der Zahlungskarte sowie die unverzügliche Meldung ihres Verlusts verantwortlich. Hingegen ist der Verbraucher nicht verpflichtet, die Bank zu benachrichtigen, wenn regelmäßige Mitteilungen ausbleiben.

Auch zum Thema Kontoauszüge nahm der OGH Stellung. Die Regelung, dass Kontoauszüge als anerkannt gelten, wenn nicht binnen zwei Monaten bei der Bank reklamiert wird, ist unzulässig. Der Kunde ist nämlich nicht verpflichtet, seine Kontoauszüge auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Aber Achtung: Das betrifft nur Buchungen bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen.

Unzumutbare Klauseln

Freude herrscht bei Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer. Denn sein Ministerium hatte den Verein für Konsumenteninformation mit der Verbandsklage gegen die Bank Austria beauftragt. Hundstorfer: „Die Entscheidung des OGH erteilte der vielfach geübten Bankenpraxis in vielen Punkten eine klare Absage. Manche Klauseln heimischer Banken sind eindeutig rechtswidrig und für Verbraucher schlichtweg unzumutbar.“

Bedauert wird jedoch, dass den Banken eine halbjährige "Leistungsfrist" eingeräumt wurde, innerhalb der die Institute die gesetzwidrigen Klauseln weiter für neue Verträge vereinbaren und sich gegenüber Kunden mit laufenden Verträgen auf sie berufen können. Minister Hundstorfer appellierte daher an die Banken, „diese Frist nicht zum Schaden einzelner Konsumenten zu benutzen".

Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Colourbox.de ID:2938
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
|link.alt|
Kredit
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
4,20 %
2 zur Bank
4,62 %
3 zur Bank
6,58 %
zur Bank
4 zur Bank
7,52 %
5 zur Bank
10,52 %
zur Bank
Laufzeit:36 Monate; Betrag 10.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Kredit
Anzeige
Autokredit
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
4,20 %
2 zur Bank
6,58 %
zur Bank
3 zur Bank
7,52 %
4 zur Bank
10,52 %
zur Bank
Laufzeit:36 Monate; Betrag 10.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Autokredit
Anzeige
.
© 2025 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz