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Neues Verbraucherkreditgesetz
 
17.06.2010

Neues Verbraucherkreditgesetz Wie Sie jetzt zum günstigsten Kredit kommen

Von Erwin J. Frasl
Für rührige Kreditnehmer weist das neue Verbraucherkreditgesetz jetzt den Weg zu den optimalen Kreditzinsen. Das Schöne daran: Das Gesetz stärkt jene Banken und Finanzdienstleister, die sich mehr als andere anstrengen, ihren Kunden die günstigsten Kreditzinsen zu bieten.
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Kreditzinsen: Wieviel Prozent dürfen es denn sein?

Die Europäische Union hat in den vergangenen Monaten immer wieder ein klägliches Bild geboten, wenn man nur an das Zaudern und Zögern zur Bereinigung der Eurokrise denkt. Da lernt man als EU-Bürger, sich auch über bescheidene Vorteile der EU zu freuen: Dank EU entfaltet ja das neue Verbraucherkreditgesetz in Österreich seit 11. Juni seine Wirkung, die allen Krerditnehmern zugute kommt.

Was Sie für sich und Ihren Kredit selbst tun können

Wirklich allen? Nein – natürlich nicht. Es wirkt in der Praxis natürlich nur für jene Kreditnehmer, die sich über die neuen Möglichkeiten informieren, die das Gesetz zum Schutz der Kreditnehmer bietet und sich wehren, wenn Kreditanbieter die gesetzlichen Schutzbestimmungen für Verbraucher verletzen. Das heisst schlicht und einfach, Kreditnehmer müssen sich informieren. Das ist natürlich nicht einfach.

Das Zauberwort heißt "Effektivzinssatz"

Wir informieren Sie über Ihre neuen Rechte. So bringt das neue Verbraucherkreditgesetz eine bessere Vergleichbarkeit der tatsächlich anfallenden Kosten für einen Kredit. Möglich wird dies durch den sogenannten "Effektivzinssatz", der durch Einbeziehung aller Kostenelemente, also nicht nur des Sollzinssatzes, sondern etwa auch der Bearbeitungsgebühren, der Kontokosten, der Kosten von für den Kreditvertrag notwendigen Versicherungen eine echte Vergleichbarkeit unter verschiedenen Kreditanboten der verschiedenen Finanzdienstleister möglich macht.

Vergleichen, vergleichen und noch einmal vergleichen

Das bringt natürlich nur jenen Konsumenten Vorteile, die sich die Mühe machen, vor Aufnahme eines Kredites von Finanzdienstleistern wie Banken, Kreditvermittlern usw. möglichst viele Kreditangebote einholen und dann anhand des Effektivzinssatzes diese Anbote vergleichen, um die für sie günstigsten Bedingungen herauszufiltern und erst dann eine Entscheidung zu treffen, mit wem sie einen Kreditvertrag tatsächlich abschließen.

Jetzt werden Provisionen sichtbar

Das erfreuliche an diesem Verbraucherkreditgesetz: Die Neuregelung des Schutzes von Konsumenten gilt nicht nur für typische Bankkredite sondern auch für Ratenkäufe ab einer Höhe von 200 Euro. Und nicht nur Banken müssen diesen Zinssatz auszeichnen, sondern auch Kreditvermittler, und zwar unter Einbeziehung der durch ihre Vermittlung verursachten Provisionen. Damit wird das komplette Ausmaß der Belastungen auch für die Kunden von Kreditvermittlern offen gelegt.

Und das Gesetz bietet noch einen wichtiger Vorteil: Falls im Kreditvertrag der effektive Zinssatz zu niedrig angegeben ist, dann gilt ein Sollzinssatz, der dieser Angabe unter Berücksichtigung der sonstigen Vertragsinhalte entspricht. Das heißt für Kreditnehmer schlicht und einfach, dass jene Kreditanbieter, die unrichtige niedrige Effektivzinssätze bekannt gegeben, um Kreditnehmer anzulocken, in der Folge diesen niedrigen Zinssatz auch verkraften müssen.

Ihr Recht auf konkrete Kreditinformationen

Damit Verbraucher Kreditangebote in der ganzen Europäischen Union möglichst einfach vergleichen können, haben die Konsumenten in allen EU-Staaten ab sofort das Recht auf ein einheitlich gestaltetes Informationsblatt, das in immer gleichbleibender Reihenfolge alle wichtigen Elemente des Kreditvertrags auflistet. Und die Konsumenten haben bei Aufnahme eines Kredites den Anspruch vom Kreditanbieter genau diese im Informationsblatt aufgelisteten Informationen zu erhalten. Damit können auch jene EU-Bürger in Österreich, die nicht Deutsch sprechen, Kreditangebote in allen in der EU verwendeten Sprachen vergleichen. Nicht schlecht, was sich da die EU ausgedacht hat. Denn das kommt den Verbrauchern ebenso zugute, wie all jenen seriösen Banken und sonstigen Finanzdienstleistern, die sich mehr als andere anstrengen, ihren Kunden den günstigsten Kredit anzubieten, wie es ja der Grundgedanke der sozialen Marktwirtschaft in Österreich ist.

Biallo.at-Tipp: Damit es noch einfacher für Sie ist, können Sie sich gleich hier Ihr  EU-Standard-Formular "Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz" herunterladen. (Quelle: Wirtschaftskammer Österreich)

Viel Erfolg für Ihren ganz persönlichen Kreditvergleich!

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