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Kredit im Bekanntenkreis
 
05.02.2013

Kredit im Bekanntenkreis Geld verborgen – So ersparen Sie sich Ärger

Von Erwin J. Frasl
Privat Geld zu verborgen ist eine heikle Sache. Damit Freundschaften nicht in Gefahr geraten und das verborgte Geld auch wirklich zurückbezahlt wird, gilt es einige Spielregeln zu beachten. Hier die Details.
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„Kannst du mir Geld borgen? Ich hätte so gerne ein Eis.“ Kinder helfen einander rasch. Dass das Geld am nächsten Tag zurückgegeben wird, ist Ehrensache. Und wenn nicht? Dann ist der Verleiher in einer unangenehmen Situation mit Erinnern, Nachhaken, dem Drohen von Freundschaftsentzug usw. Im schlimmsten Fall muss er am Ende den geborgten Betrag abschreiben und sich damit abfinden, das Geld nicht mehr zu sehen. So laufen erste Geldgeschäfte bei Kindern, macht die ING-DiBa Direktbank Austria aufmerksam.

Wie läuft es, wenn Partner, Freunde oder Verwandte einen Finanzengpass erleiden?

Auch Partner, Freunde oder Verwandte können in finanzielle Engpässe geraten und um Geld bitten. Eine Möglichkeit ist es, eine solche Anfrage strikt abzulehnen nach dem Motto: „Ich verborge aus Prinzip kein Geld.“ Nicht jeder schafft es allerdings, diese klare Linie durchzuhalten. Vor allem Argumenten wie „Ich bin in einer absoluten Notsituation“, „Über die Bank ist es so umständlich und teuer“ oder „Ich zahle sicher zurück“ stehen viele hilflos gegenüber. In solchen Fällen hilft nur, genau nachzufragen und die Entscheidung möglichst rational zu treffen, rät die ING-DiBa Direktbank Austria.

Helfen können dabei folgende Fragen:

  • Wofür genau brauchst du das Geld?
  • Warum kannst du die Finanzierungslücke nicht mit Überziehungsrahmen, Kredit oder Gehaltsvorschuss abdecken – hast du dich bereits erkundigt?
  • Wann willst du das Geld zurückzahlen und woher bekommst du es bis dahin?
  • Gibt es Sicherheiten für mich, wenn du nicht zahlen kannst?
  • Welche Schulden hast du sonst noch?

Bei der Bewertung der Antworten sollte man genau auf den eigenen Hausverstand hören und die Geschichten auf Plausibilität überprüfen. Ein guter Tipp ist es auch, sich im weiteren Bekanntenkreis dazu umzuhören. Vielleicht wurden schon mehrere angepumpt?

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Fällt das Nein-Sagen dennoch schwer, einfach ein Gedankenexperiment durchspielen: Das Geld wird nicht zurückbezahlt. Was würde in diesem Fall passieren?

  • Was wird aus der Beziehung?
  •  Muss ich mich selbst einschränken und kann z.B. nicht in den Urlaub fahren?
  • Besteht für mich selbst dadurch die Gefahr von Zahlungsschwierigkeiten?
  • Wie lange muss ich arbeiten, um mir ein Sparguthaben in dieser Höhe wieder aufzubauen?
  • Worauf habe ich verzichtet, um das Geld anzusparen?

Ehrliche Antworten auf diese Fragen schaffen oft einen klaren Blick für die Realität.

Was Sie bei einem Vertrag unter Privaten bedenken sollten

Kommt es dann tatsächlich zum konkreten Verleihen eines Geldbetrags, sollte aus Nachweisgründen und zur Sicherheit jedenfalls ein Vertrag geschlossen werden. Dieser enthält alle wesentlichen Fakten, und es gibt keine Probleme, die Forderung zu beweisen.

Folgende Inhalte sind notwendig bzw. sinnvoll:

  • Namen und Adressen der Beteiligten
  • Höhe des Geldbetrags eventuell plus Verwendungszweck
  • Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
  • Art und Datum der Geldübergabe
  • Art der Zurückzahlung: Einmalbetrag oder Raten
  • Fälligkeitsdatum sowohl des Gesamtbetrags als auch der einzelnen Raten
  • Zinsen
  • Sicherheiten für den Geldgeber, wie Schmuck oder Auto
  • Folgen eines Zahlungsverzugs
  • Unterschrift der Vertragspartner

Übergabe und Erhalt des Geldes müssen auf jeden Fall gesondert mit Unterschrift und
eventuell einer eindeutig benannten Kontoüberweisung bestätigt werden.

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