Das Berufungsgericht hat im Musterprozess des Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die UOP Versicherungsmakler und Vermögensberater GmbH nun das Ersturteil bestätigt: Der Vermittler haftet für Schäden aus falscher Anlageberatung durch die Kombination eines Fremdwährungskredites mit dem AMIS-Generationenplan als Tilgungsträger. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.
Die Vorgeschichte: Ein Konsument wollte 2001 (vor Einführung des Euro) eine Mietwohnung um rund 1,5 Millionen Schilling renovieren. Er hatte Eigenmittel in Höhe von immerhin einer Million Schilling zur Verfügung. Der Berater, ein Kooperationspartner der UOP Versicherungsmakler und Vermögensberater GmbH, schlug aber folgendes „Finanzierungsmodell“ vor: Der Konsument sollte einen Fremdwährungskredit von über 2,5 Millionen Schilling aufnehmen und diesen durch zwei Tilgungsträger absichern: durch eine anzusparende Lebensversicherung und durch Veranlagung der angesparten Eigenmittel von einer Million Schilling im AMIS Generationsplan.
Folgen des AMIS-Konkurs
Für den Amis Generationsplan wurde ein Vermögensmanagementvertrag abgeschlossen, mit dem die AMIS Asset Management Services AG mit der Investition der anvertrauten Vermögenswerte beauftragt wurde. Daraus sollten Zinsen und ein Teil des endfälligen Kapitals finanziert werden. In der Folge wurden bei AMIS Kundengelder veruntreut. AMIS ging in Konkurs. Welchen Betrag der Konsument zurückbekommen wird, steht in den Sternen – ebenso, wie sich das Finanzierungsmodell jemals rechnen soll.
Das OLG Wien bestätigt nun das Urteil der ersten Instanz. Der Berater hätte auf das hohe Risiko und auf die Gefahr eines Kapitalverlustes hinweisen müssen. Er haftet mangels Aufklärung dem Grunde nach für den entstandenen Schaden. Der Begriff „mittleres Risiko“ blieb für den Konsumenten von vornherein inhaltsleer, da die mit der Veranlagung verbundenen Gefahren nicht erläutert wurden. Der Konsument konnte daher davon ausgehen, dass bei der
gewählten Anlageform höchstens im Bereich der Zinsen Schwankungen eintreten können
und sich das von ihm zu tragende Risiko darauf beschränkt.
Geschäftsmodell zum Scheitern verurteilt
Das OLG Wien verweist auf die Feststellungen des Erstgerichtes, wonach das
Geschäftsmodell für den Konsumenten nicht aufgehen konnte und der AMIS Generationenplan
nicht als Tilgungsträger für einen Fremdwährungskredit geeignet war. Auf Grund des fehlenden Ausgabeaufschlages und der bezahlten hohen Abschlussprovisionen war das Geschäftsmodell von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Weiters waren die AMIS-Produkte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar missbrauchsgeneigt, sodass im Kundeninteresse davon abzuraten war. „Nach Paragraf 13 WAG (aF) war die UOP Versicherungsmakler und Vermögensberater GmbH angehalten, sich die im Interesse des Kunden erforderlichen Kenntnisse über das vermittelte und empfohlene Produkt zu verschaffen. Dies hätte sie in die Lage versetzt, die Missbrauchsgeneigtheit der AMISProdukte zu erkennen“, sagt Mag. Thomas Hirmke, Jurist im Bereich Recht des VKI. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die ordentliche Revision wurde aber ausgeschlossen.
Vor großen Problemen mit Tilgungsträgern
„Wir hoffen, mit diesem Musterprozess eine Judikatur zu Fehlberatungen im Zuge der
Vermittlung von Fremdwährungsfinanzierungen zu entwickeln“, so Mag. Hirmke. „Leider ist
uns eine Reihe solcher Schadensfälle bekannt, wo Eigenmittel statt in die Finanzierung des
jeweiligen Bauvorhabens in einen vermeintlich boomenden Tilgungsträger gesteckt wurde
und die Konsumenten nunmehr vor großen Problemen stehen, die endfälligen Kredite
zurückzuzahlen. Dahingehend kommen in den nächsten Jahren noch große Probleme auf
uns zu.“