Ein OGH-Urteil zu Fremdwährungskrediten hält fest: Banken müssen besser beraten, sonst bleibt bei Fremdwährungskrediten die Haftung an ihnen hängen.
Auf Österreichs Banken kommen in punkto Fremdwährungskredite offenbar stürmische Zeiten zu. Denn das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu einem spektakulären Fall in Vorarlberg hat es in sich: Geldinstitute, Vermögensberatungsfirmen und deren Berater haften, wenn sie Kunden zu wenig über die Risiken von Fremdwährungskrediten aufklären. Der Umstand allein, dass Konsumenten zig Formulare mit schriftlichen Warnungen und Haftungsausschlussklauseln unterschreiben, ist künftig zu wenig.
Veronika Altun-Wasle, Hausfrau und Mutter von drei Kindern aus Vorarlberg, konnte nach vier Jahren Rechtsstreit vor Gericht glaubhaft machen, dass sie gar nie vollständig durchschaut habe, worum es bei einem etwa in Franken oder in Yen abgeschlossenen Fremdwährungskredit geht. Es war der Konsumentin demnach nicht klar, dass sie – im Gegensatz zu einem Euro-Fixzinskredit – ein dreifach erhöhtes Risiko auf sich nahm.
Oberster Gerichtshof nennt Fremdwährungskredit „Harakiri“
Prinzipiell lauern bei einem Fremdwährungskredit immer drei Gefahren: Der Tilgungsträger, der am Ende der Kreditlaufzeit auf einen Schlag zur Rückzahlung der Schulden verwendet werden soll, könnte sich durch einen schwachen Kapitalmarkt schlechter entwickeln als die ursprüngliche Prognose. Der Wechselkurs des Euro zur ausländischen Währung kann sich verschlechtern, wodurch mehr Kredit zurückgezahlt werden muss, als überhaupt aufgenommen worden ist. Und last but not least ist nicht auszuschließen, dass auch bei Niedrigzinswährungen wie Franken oder Yen die Zinssätze nach oben schnellen. Der OGH spricht im Urteil sogar von einem „Harakiri-Paket“ für die Bankkundin.
Fremdwährungskredite - mehr Schulden wegen ungenügender Beratung
Zum konkreten Fall: Ein bereits bestehender Kredit von Veronika Altun-Wasle wurde von einer Vorarlberger Bank nach einem sehr kurzen Beratungsgespräch, bei dem hätte klar sein müssen, dass die Kundin nicht alles verstanden hat, durch einen Franken-Kredit ersetzt. Die Initiative ging auf eine Vermögensberaterin zurück, Altun-Wasle wurde lediglich gesagt, dass sie sich bis zu 400 Euro pro Monat ersparen werde. Als dieser erste Fremdwährungskredit sich negativ entwickelte, meldete sich das Geldinstitut und empfahl eine Umschuldung auf japanische Yen. Die Vorarlbergerin wollte wissen, ob das wirklich der richtige Schritt sei. Sie wies darauf hin, dass sie nicht verstehe, was genau gemacht werde. Trotzdem wurde ihr Kredit innerhalb von 15 Minuten auf Yen umgestellt.
Obwohl bereits 60.000 Euro zurückgezahlt worden waren, wurde der Schuldenberg größer statt kleiner. Aus heutiger Sicht belaufen sich die prognostizierten zusätzlichen Schulden der Konsumentin auf mehrere 100.000 Euro. Das OGH-Urteil legt fest, dass die Kundin nicht für diese Mehrkosten aufkommen muss. Den Fremdwährungskredit selbst muss die Vorarlbergerin freilich noch rund 20 Jahre lang zurückzahlen.
Der Anwalt der Vorarlberger Kundin spricht von einem bahnbrechenden Urteil und hofft, dass nun auch andere Geschädigte bessere Karten im Kampf um ihr Recht bei Fremdwährungskrediten haben. Ein Bankensprecher hingegen wies auf den Einzelfallcharakter des OGH-Urteils hin.
Fazit zu Fremdwährungskrediten: Konsumenten sollten nicht aus Bequemlichkeit davor zurückschrecken, sich juristisch beraten zu lassen, wenn sie sich bei Fremdwährungskrediten über den Tisch gezogen fühlen. Denn oft geht es aufgrund der langen Laufzeit von Fremdwährungskrediten um sehr hohe Summen.