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Bausparkassen
 
20.03.2012

Bausparkassen FMA verordnet Mindeststandards für Information und Werbung

Von Erwin J. Frasl
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat jetzt „Mindeststandards für die Information von Bausparern und die Werbung der Bausparkassen“ festgelegt.
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Die Vorstände der Finanzmarktaufsicht (FMA) Mag. Helmut Ettl (li) und Dr. Kurt Pribil (re): Der Erlass dieser Mindeststandards stellt einen weiteren Schritt in der Transparenz-Offensive der FMA dar

Die neuen „Mindeststandards für die Information von Bausparern und die Werbung der Bausparkassen“ (FMA-MS-BSPK) betreffen die „Information von Interessenten am Abschluss eines Bausparvertrages“ sowie die „Information von bestehenden Bausparern“. Demensprechend sollen die FMA-MS-BSPK einerseits vor allem eine transparente Darstellung der verschiedenen Tarife und Gebühren der Bausparverträge gewährleisten, um diese für die Interessenten besser vergleichbar zu machen. Andererseits legen sie fest, welche Informationen bestehenden Bausparern zumindest einmal jährlich zur Verfügung zu stellen sind. Die FMA-MS-BSPK sind im Wesentlichen ab 30. April 2012 zu beachten.

Transparent-Offensive der Finanzmarktaufsicht

„Eine transparente Darstellung der Tarife und Gebühren von Bausparverträgen ist wesentlich, um den Verbrauchern einen Vergleich der verschiedenen Produkte zu ermöglichen“, so der FMA-Vorstand Helmut Ettl, und sein Kollege Kurt Pribil ergänzt: „Der Erlass dieser Mindeststandards stellt somit einen weiteren Schritt in der Transparenz-Offensive der FMA dar“.

 

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Die Mindestpflichten der Bausparkassen

Interessierte Verbraucher sollen vor Vertragsabschluss in übersichtlicher Form über die
aktuellen Tarife und deren Unterschiede, Zinsen und Gebühren informiert werden. Weiters
haben die Bausparkassen Interessenten die Konsequenzen einer vorzeitigen
Vertragskündigung offenzulegen.

Was die Bausparkassen bei der Werbung beachten müssen

Im Hinblick auf die Werbung der Bausparkassen hält die FMA fest, dass diese für den durchschnittlich informierten Verbraucher klar, verständlich und nicht irreführend gestaltet sein soll. Bei einer Änderung der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft haben die Bausparkassen eine umgehende Anpassung der Werbeunterlagen sicherzustellen.

Personen mit bestehenden Bausparverträgen sollen zumindest jährlich eine Kontomitteilung
zugesandt bekommen. Diese sollte unter anderem das Anfangsguthaben, die Höhe der Ein-und gegebenenfalls Auszahlungen, der staatlichen Prämie, der Zinsen und der Gebühren, das Guthaben, die Vertragssumme und die Kontaktdaten von Bausparkasse und Bausparer
beinhalten. Außerdem empfiehlt die FMA den Bausparkassen, Bausparer rechtzeitig vor
Ablauf der Mindestbindungsfrist über die notwendigen Schritte zur Auszahlung des
Bausparguthabens oder die Darlehensvergabe zu informieren.

Gegenwärtig besitzen rund 5,6 Millionen Menschen in Österreich einen Bausparvertrag (rund 5,2 Millionen Anspar- und rund 366.000 Darlehensverträge). Da Bauspareinlagen zu den sicherungspflichtigen Einlagen im Sinne des Paragraf 93 Abs. 2 BWG zählen, stellen sie eine sichere und risikoarme Veranlagungsform dar. Die vier in Österreich konzessionierten Bausparkassen haben 2009 und 2010 jeweils knapp eine Million neuer Ansparverträge abgeschlossen, im Geschäftsjahr 2011 waren es rund 980.000 neue Verträge.

 

 

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