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Elon & Felix
 
09.01.2015

Elon & Felix Wer zahlt jetzt die Schäden?

Von Wolfgang Thomas Walter
Böen bis zu 150 Kilometer pro Stunde, heftiger Regen und Neuschnee. In weiten Teilen Österreichs tobte am Wochenende Elon und Felix. Wer aber kommt für Schäden an Auto, Haus und Wohnungsinventar auf?
Sturmschaden, Überschwemmung und Co.Wer zahlt für Schäden an Gebäude und Auto? Finanzportal Biallo.at
Unwetter - im Schadensfall sollten Betroffene schnell reagieren

Wenn das Haus zu Schaden kommt

Sturmschäden am Haus sind eine Sache für die Wohngebäudeversicherung. Fliegen durch einen Sturm Dachziegel herab oder hebt gleich das gesamte Dach ab, ist die sogenannte verbundene Gebäudeversicherung in der Pflicht. Die meisten Häuslebauer haben eine solche Police ohnehin. Die verbundene Gebäudeversicherung umfasst Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Dabei zahlt die Versicherung bei Schäden ab Windstärke acht.

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung kommt allerdings nicht für den Schaden auf, wenn zum Beispiel durch Starkregen Wasser ins Haus eindringt. Gegen solche und andere Unwetter-Spielarten hilft nur eine Elementarschaden-Versicherung. Diese kann zusätzlich zur Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden und enthält in der Regel Versicherungsschutz gegen Schäden durch Starkregen, Rückstau, Schnee, Erdbeben und Vulkanismus.

Hausratversicherung

Auch der Hausrat ist gegen Sturm und andere Wetterkapriolen versichert – sofern man eine Hausratversicherung besitzt. Diese Police schützt die beweglichen Gegenstände in der Wohnung und springt zum Beispiel dann ein, wenn der Sturm ein Fenster eindrückt, dadurch Wasser eindringt und das Mobiliar beschädigt. Doch auch hier gilt: Der Versicherungsnehmer muss seinen Sorgfaltspflichten nachkommen. „Wenn ein Sturm zu erwarten ist, man das Fenster trotzdem offen lässt und dann dort Wasser in die Wohnung läuft, ist das fahrlässig“, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Versichererverband GDV.

Gartenmöbel und Sonnenschirme sollte man am besten reinholen, weil dafür meist kein Versicherungsschutz besteh. So schützt man auch sich und andere vor Schäden durch umherfliegende Gegenstände.

Schäden am Auto

Die gute Nachricht für Autofahrer: Die meisten von ihnen sind gegen Sturmschäden abgesichert. Sturm ist nach den Versicherungsbedingungen eine „wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8”. Nach der Beaufort-Skala entspricht dies einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h: Zweige brechen von den Bäumen, das Gehen im Freien ist erheblich erschwert.

Teilkaskoversicherung

Damit übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für Dellen und Schrammen, etwa durch herumfliegende Äste und Dachziegel. Oder auch dann, wenn der Sturm das komplette Auto verweht und auf die Seite gelegt hat. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind sowohl Schäden am parkenden Fahrzeug als auch Kollisionen mit unmittelbar vor das Fahrzeug stürzenden Bäumen oder Ästen. Aber Achtung: Kollidiert der Autofahrer mit einem bereits längere Zeit auf der Straße liegenden Baumstamm, so ist dies keine Sache der Teilkaskopolice mehr; dann hilft nur noch eine Vollkaskoversicherung.

„Es fehlt an der Voraussetzung der unmittelbaren Einwirkung”, begründen Juristen dies. Auch wenn sich der Fahrer während des Unwetters erschrickt und von der Straße abkommt, kann er nicht auf Geld von der Teilkasko hoffen. Solche Folgen übernimmt nur die Vollkaskoversicherung.

Werden Sturmschäden bei der Versicherung gemeldet, so werden diese über die Teilkasko abgerechnet; dieser Schutz ist bei Autos mit Vollkaskopolice automatisch enthalten. Das bedeutet: Es ist nur die sehr viel niedrigere Selbstbeteiligung der Teilkasko fällig, diese beträgt meist 150 Euro im Gegensatz zu 300 bis mehr als 500 Euro bei Vollkasko.

Und noch viel wichtiger: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, also muss nach der Regulierung auch keine Rückstufung befürchtet werden. Bei einem Vollkaskoschaden hingegen gibt es diese Rückstufung, so dass in den folgenden Jahren eine höhere Versicherungsprämie bezahlt werden muss.

Ohne Kaskopolizze wird es schwer

Schwierig wird es für Autobesitzer, deren Fahrzeug überhaupt keine Kaskopolice hat. Sie müssten nachweisen, dass eine Gemeinde, Gartenbesitzer oder ein Straßenbetreiber sich nicht ausreichend um die Sicherheit von Bäumen und kommunalen Flächen gekümmert haben, also ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Das ist allerdings regelmäßig ein schwieriges Unterfangen. Zwar sind Grundstücksbesitzer zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet. Bei einem extremen Sturm, der etwa einen gesunden Baum zum Kippen bringt oder größere Äste abbricht, geht der Geschädigte leer aus. Anders sieht es bei Schäden durch heruntergewehte Dachziegel oder abgerissene Gebäudeteile aus – hier ist der Hauseigentümer in der Haftung. Bei einem selbstgenutzten Haus tritt die Privathaftpflicht ein, bei einer vermieteten Immobilie die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Fünf Tipps für den Schadensfall

  • Im Schadensfall möglichst schnell den Versicherer kontaktieren. Manche Versicherung hält Notfallnummern dafür bereit.
     
  • Dokumentieren Sie den Schaden. Machen Sie Fotos der Schäden.
     
  • Schadensausweitung verhindern: Bei einem vom Sturm beschädigten Dach, durch das Wasser in die Wohnung läuft, muss man nach der Dokumentation das Leck abdichten und versuchen, den Raum zu trocknen.
     
  • Fragen Sie nach der Schadensnummer – sie wird für jeden Schadensfall angelegt und gibt Anhaltspunkte dafür, dass der Versicherer den Schaden aufgenommen hat.
     
  • Schadensbogen sorgfältig ausfüllen und Schäden möglichst vollständig auflisten.
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