Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2007
Wer im Jahr 2007 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zum Beispiel gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2010 rückerstatten lassen (4,0 Prozent Krankenversicherung, 3,0 Prozent Arbeitslosenversicherung), macht Wirtschaftsprüfer Karl Bruckner von der BDO aufmerksam. Der Antrag auf Rückerstattung von über die Höchstbeitragsgrundlage geleistete Pensionsversicherungsbeiträge ist seit 2005 an keine Frist mehr gebunden.
Achtung: Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw einkommensteuerpflichtig! Die Rückerstattung für die Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge kann bereits für die folgenden Jahre („bis auf Widerruf“) beantragt werden, so Bruckner.