Rechtstipp
Die Schenkung auf den Todesfall
Familie
Rechte und Pflichten der Eltern
Rechtstipp
Der Minderjährige als Erbe
Schwarzgeld
Selbstanzeige - was dabei zu beachten ist
Beim Übergang der Unterhaltsverpflichtung auf die Erben sind inhaltliche Änderungen der Verpflichtung zu beachten. Je nach Qualifikation des vorliegenden Unterhaltsanspruchs kann es zu Einschränkungen des Anspruches kommen. Entscheidend ist hierbei, ob der vorliegende Unterhaltsanspruch sich innerhalb der gesetzlichen Unterhaltansprüche bewegt oder der Anspruch auf rein vertraglicher Basis ohne jegliche gesetzliche Grundlage beruht.
Beruht der Anspruch auf einer gesetzlichen Grundlage, so können die Erben durch Klage eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs geltend machen, wenn sich aus der wirtschaftlichen Lage der Erben und deren Sorgepflichten höhere Bedürfnisse ergeben als jene des Unterhaltsberechtigten. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung kann sich auch vermindern, wenn der Unterhaltsberechtigte aus Anlass des Todes des Verpflichteten öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistungen erhält.
Die Vertragsparteien sollten sich bei Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen, welche ohne gesetzliche Grundlage vereinbart werden, bewusst sein, dass diese ohne jegliche Einschränkung als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben übergeht.