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Familie
 
11.10.2013

Familie Rechte und Pflichten der Eltern

Von Michael Poduschka
Bei den rechtlichen Regeln der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern gibt es noch immer viele unbekannte oder unklare Bestimmungen. Die aus meiner Sicht vier wichtigsten Ansprüche zwischen Eltern und Kindern will ich im Folgenden darstellen.
Die wichtigsten AnsprücheWelche Rechte und Pflichten Eltern gegenüber Kindern haben Finanzportal biallo.at
Mag. Michael Poduschka ist Geschäftsführender Gesellschafter der Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH
Kindesunterhalt: Eltern haben Kindern bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit Unterhalt zu leisten, entweder in natura (Essen, Wohnen, Taschengeld...) oder in Geld. Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist spätestens mit Abschluss des Studiums oder dem Erreichen des 26. Geburtstages erreicht. Grundsätzlich sind je nach Alter des Kindes zwischen 16 und 22 Prozent des Nettoeinkommens zu leisten, Abzüge darf der "Zahler" für andere Kinder und
einen einkommenslosen Ehepartner vornehmen. Nach oben sind die Zahlungen je nach Kindesalter betragsmäßig mit  380 Euro bis 1.300 Euro begrenzt ("Luxusstopp"), mehr muss unabhängig vom Einkommen nie bezahlt werden.
Heiratsgut/Heiratsausstattung: Auch nach Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit hat das Kind noch einmal einen Unterhaltsanspruch, nämlich wenn es heiratet: einmal kann der Nachkömmling Heiratsgut fordern, ob er das bei der ersten oder einer folgenden Ehe macht, bleibt ihm überlassen. Der Höhe nach geht man in der Regel von 25 bis 30 Prozent des
Jahresnettoeinkommens beider Eltern aus. Kein Heiratsgut gibt es für selbst vermögende Kinder (Faustregel: eigenes Kindesvermögen übertrifft errechnetes Heiratsgut) oder wenn die Eltern begründet (?!) gegen den Ehepartner sind.
Allgemeine Fürsorgepflicht: Eltern und Kinder haben wechselseitig fürsorglich miteinander umzugehen. Das geht nicht so weit, dass Kinder kranke oder betagte Eltern in ihren Haushalt aufnehmen müssen, sie müssen ihnen jedoch Rasen mähen, Schnee schaufeln, sie mit dem Auto herumchauffieren oder kleine Besorgungen machen. Eltern können dies zwar nicht einklagen, haben aber bei wiederholten Verstößen gegen die Fürsorgepflicht die Möglichkeit einer rechtswirksamen Enterbung.
Elternunterhalt: Ein echter Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber den Kindern ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sie dürfen als Eltern ihre Unterhaltspflichten nicht selbst verletzt haben, weiters gehen Ehepartner oder ehemalige Ehepartner als Zahler vor. Außerdem müssen Eltern - bevor sie Unterhaltsansprüche haben - auch ihr eigenes Vermögen aufgebraucht haben und natürlich ein zu geringes Einkommen, um sich selbst zu erhalten.
Mag. Michael Poduschka

Studium der Rechtswissenschaften in Linz, 1996 als Rechtsanwalt eingetragen; geschäftsführender Gesellschafter der Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH; fachlicher Schwerpunkt: Bauvertragsrecht, Liegenschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Anlegerrecht
Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
03.03.2013 10:39 Uhr - von Liselotte Reichert
Dieser Artikel ist mehr als gut
Ich hoffe, dass unser Notar diesen Bericht auch ernstnimmt und endlich in unserer Familie Ordnung macht. Meine Geschwister helfen meiner Mutter nie, ich mache alles allein, und jetzt wollen diese nicht nur an das Vermögen meiner Mutter, sogar an ein Geld, dass ich von meiner Großmutter geerbt habe. Ich muß sogar beim Gericht einklagen, da meine Schwester einfach die Originaltestamentsseite gestohlen oder stehlen hat lassen. Sie hat mich sogar zum Gericht gezehrt, damit mich dieses unmündig schreiben lassen sollte, damit sie für eine angebliche Tochter meines Bruders und für dessen Frau das Geld bekommt. Es ist ihr zum Glück nicht gelungen. Jetzt hoffe ich aber ,dass mir das Gericht das Erbe meiner Großmutter bald zuschreiben wird.
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