Immer wieder flattern Verbrauchern Mahnschreiben ins Haus. Nicht alle dieser Mahnschreiben stammen von seriösen Unternehmen. Damit Sie nicht auf betrügerische Mahnschreiben hereinfallen, hat die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH einige typische Fragen erarbeitet, die von Empfängern von Mahnschreiben immer wieder gestellt werden.
Die Antworten darauf sollen aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, um den Adressaten in einem solchen Fall eine klare Entscheidungshilfe zu geben, ob eine Forderung zu Recht besteht.
Was sollte man tun, wenn man eine Mahnung von einem Inkassobüro erhält?
Wenn man die Forderung nicht zuordnen kann: Unterlagen überprüfen, Rechnungen durchsehen, Zahlungsbelege kontrollieren. Wichtig und sehr oft hilfreich ist auch ein Blick auf den Kontoauszug, ob eine entsprechende Abbuchung vermerkt ist. Falls ja, könnte es eine Überschneidung Zahlung/Mahnung gegeben haben. In diesem Fall verständigt man das Inkassobüro und schickt einen Beleg für die bereits erfolgte Bezahlung. Das Inkassobüro setzt sich dann mit dem Gläubiger in Verbindung, so Walter Koch, Prokurist der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, und Präsident des Inkassoverband Österreich (IVÖ).
Sollte man auf die Bezahlung der Rechnung vergessen haben, ist der geforderte Betrag innerhalb der im Schreiben angegebenen Frist an das Inkassobüro zu begleichen.
Was tun, wenn man den Gläubiger nicht kennt und keine Geschäftsbeziehung mit ihm hatte?
Umgehend Kontakt zum Inkassobüro aufnehmen und die entsprechenden Unterlagen, die die Richtigkeit der Forderung belegen, einfordern.
Was tun, wenn die Forderung zu Recht besteht, man sie aber im Moment nicht begleichen kann?
Umgehend Kontakt zum Inkassobüro aufnehmen. Wer einfach nicht reagiert, muss mit weiteren Mahnungen, Anrufen, Besuchen eines Inkassanten oder sogar der Übergabe in ein gerichtliches Mahnverfahren rechnen, was mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist.
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Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten?
Die geringsten Kosten entstehen bei der sofortigen Bezahlung der Forderung. Sollte diese nicht möglich sein, so kann man um Ratenzahlung oder um einen Zahlungsaufschub ersuchen. Das Inkassobüro leitet eine entsprechende Anfrage an den Gläubiger weiter und schlägt eine Vereinbarung vor, mit der beide Seiten einverstanden sein sollten.
Was ist bei Ansuchen auf Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung zu beachten?
Diese Ansuchen immer schriftlich und mit der Angabe von Gründen stellen. Die Ratenhöhe muss so gewählt werden, dass die Rückzahlung den finanziellen Verhältnissen entsprechend schnellst möglich erfolgt. Dringend empfohlen wird, Dokumente wie eine Gehaltsbestätigung,
Arbeitslosenbestätigung, etc. beizulegen.
Muss der Gläubiger selbst auch mahnen?
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu mahnen. Erfahrungsgemäß erinnert aber jeder Gläubiger zumindest einmal daran,dass die Rechnung noch unbeglichen und somit umgehend zu bezahlenist.
Warum mahnt der Gläubiger nicht selbst?
Inkassobüros stellen in ihrer Expertenrolle eine Ergänzung bzw. Unterstützung für das eigene Forderungsmanagement eines Unternehmens dar. Sie fungieren als verlängerter Arm des Gläubigers.
Muss der Schuldner die vorgeschriebenen Inkassokosten und Verzugszinsen bezahlen?
Ja, wenn die Forderung zu Recht besteht, ist der Schuldner verpflichtet (Schadensverursacherprinzip Paragraf 1333 Abs.2 ABGB), die Inkassokosten und Verzugszinsen zu bezahlen.
Kann die offene Verbindlichkeit auch direkt an den Gläubiger bezahlt werden?
Nach Einschaltung eines Inkassobüros wird empfohlen, direkt an das Inkassobüro zu bezahlen. Zahlungen an den Gläubiger verzögern den Abschluss des Verfahrens, führen zu unnötigen Rückfragen und unter Umständen zu weiteren Kosten. Das Inkassobüro trägt die
Vermittlerrolle zwischen Gläubiger und Schuldner.
Was tun, wenn sich Name oder Anschrift des Schuldners während des Inkassoverfahrens ändert?
Wer das Inkassobüro über diese Änderungen informiert, erspart sich eventuelle weitere Kosten für Mahnschreiben, Anschriftenerhebungen, Ermittlung der Einkommens- und Vermögenslage etc.
Bei wem kann man gegen ein Inkassobüro Beschwerde führen?
Die Wirtschaftskammer und der Inkassoverband Österreich sind die erste Anlaufstelle dafür.Als wichtigster Grundsatz gilt: Wer eine Mahnung bekommt, die er nicht zuordnen kann, sollte unverzüglich mit dem Absender Kontakt aufnehmen. Koch rät,: "Unverzüglich zum Hörer
greifen und rückfragen. Wenn Klärungen nötig sind, wenn ein Schuldner Einspruch erhebt oder auch, wenn er in Raten zahlen möchte, dann sorgen wir umgehend für Aufklärung bzw. für eine entsprechende Lösung."
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