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Beate Blaschek
 
31.05.2012

Sieben Fragen an Beate Blaschek Diese Rechte sollten Kreditnehmer nützen

Von Erwin J. Frasl
Eine Studie im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat große Mängel bei Kreditverträgen aufgezeigt. Biallo.at sprach darüber mit Dr. Beate Blaschek, Leiterin der Abteilung Finanzdienstleistungen und Verbraucherbildung Sektion Konsumentenpolitik im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (bmask).
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Dr. Beate Blaschek, Leiterin der Abteilung Finanzdienstleistungen und Verbraucherbildung Sektion Konsumentenpolitik im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (bmask) , macht Kreditnehmer auf ihre Rechte aufmerksam.
Biallo.at: 2010 ist das neue Verbraucherkreditgesetz in Kraft getreten. Ende 2011 hat das Konsumentenschutzministerium erhoben, inwieweit diese neuen Bestimmungen eingehalten werden. Das Ergebnis zeigt zahlreiche Mängel bei Kreditverträgen auf. Haben sich die betroffenen Banken hier einsichtig gezeigt und Besserung gelobt?

Beate Blaschek: Die bisher einmalige Erhebung hat der Branche die Ernsthaftigkeit unserer Anliegen bewusst gemacht. Konkrete Reaktionen durch Banken waren aber eher spärlich.

Biallo.at: Eines der Hauptanliegen des neuen Verbraucherkreditgesetzes ist die Möglichkeit für Verbraucher, Kreditangebote mehrerer Banken zu vergleichen. Kann sich ein Kreditnehmer jetzt, 2012, darauf verlassen, dass die Banken diese Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes in Österreich erfüllen?

Blaschek: Die Erhebung der Lage war sicher ein kleiner Schritt zur Bewusstseinsschaffung, in der Branche. Wir haben seitdem aber noch keine neue Untersuchung in Auftrag gegeben. Fairerweise muss man sagen, dass die Inhalte des Standardinformationsblattes (mit Ausnahme des Problemkreises Restschuldversicherung) generell richtig und vollständig waren. Aber natürlich spielt der Zeitpunkt der Übergabe eine wichtige Rolle, denn die Funktion des Standardinformationsblattes ist ja der Vergleich mit anderen Angeboten und dazu brauche ich eine gewisse Zeit. Tatsächlich aber haben nur 40 Prozent der Banken diese Information rechtzeitig gegeben. Das bedeutet offenbar, dass KundInnen in Österreich erst auf ihre Rechte bestehen und sie aktiv bei der Bank einfordern müssen.

Biallo.at: Der Effektivzins soll Vergleiche zwischen unterschiedlichen Kreditangeboten ermöglichen soll. Warum gibt es keine gesetzliche Auflage für Kreditinstitute, eine verpflichtende Kreditversicherung in diesen Zinssatz einzurechnen - immerhin verzerrt dies die wahren Kosten erheblich?

Blaschek: Richtig ist, dass der Effektivzins DIE Vergleichsgröße für unterschiedliche Kreditangebote ist. Umso wichtiger ist dessen Richtigkeit. Tatsächlich besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Einberechnung einer verpflichtenden Versicherung, bzw. einer Versicherung, die als Voraussetzung für bestimmte Konditionen aufgenommen werden muss (Paragraf 6 VKrG) in den Effektivzins. Entsprechend der Europäischen Standardinformation, muss die Bank - sollte sie über die Höhe nicht Bescheid wissen - allerdings nur auf die Tatsache der Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung hinweisen. (Ein Tipp am Rande: Immer auch nach alternativen Angeboten zu Kreditrestschuldversicherungen suchen; die Angebote der Banken oder ihrer Töchter sind oft alles andere als günstig!)
Immerhin hat hier der Gesetzgeber für eine effiziente Sanktion gesorgt: Wird im Kreditvertrag ein entsprechend dieser Regelungen zu niedriger Effektivzins angegeben, greift Paragraf 9 Abs 5 Z 2 VKrG, muss der Sollzinssatz so erniedrigt werden, dass der falsch angegebene Effektivzins richtig wird (außer man wurde im Rahmen der vorvertraglichen Information richtig informiert). Der Kredit gilt dann als zum niedrigeren Sollzinssatz abgeschlossen (siehe auch unsere Website
http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/Themen/Geld_und_Kredit/Kredite )
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Biallo.at: Sie raten Verbrauchern, bei einer Kreditaufnahme auf der rechtzeitigen Ausfolgung von Informationen wie dem Europäischen Standardinformationsblatt, einem Kreditvertragsentwurf oder einem Tilgungsplan, zu bestehen, damit Konsumenten unterschiedliche Angebote vergleichen können. Darf ein Kreditnehmer diese Informationen nicht als selbstverständlichen Service einer Bank erwarten?

Blaschek: Nur die rechtzeitige Aushändigung des Standardinformationsblattes ist verpflichtend; den Kreditvertragsentwurf und den Tilgungsplan muss die Bank nur über Wunsch der KundInnen aushändigen. Damit ich den Wunsch äußern kann, müsste ich aber zuerst das Standardinformationsblatt lesen, denn dort steht dieses Recht der Aushändigung auf Wunsch. Bekomme ich dieses Blatt aber - wie es leider mehrheitlich bei unserem Test geschehen ist – erst unmittelbar vor Vertragsabschluss, erfüllt es seine eigentliche Pflicht nicht. Wahrscheinlich kann man daraus ableiten, dass manche Banken den Vergleich scheuen und das wird seine Gründe haben und leider: Selbstverständlich ist maximal das, was das Gesetz ohnehin vorgibt!

Biallo.at: Nachdem selbst Kinder schon mit dem Instrument Internet vertraut sind könnte man doch von den Banken erwarten, dass sie alle wesentlichen Kreditinformationen für die Verbraucher schon auf ihren Homepages bereitstellen, oder?

Blaschek: Dies wäre wünschenswert. Die aktuellste Untersuchung, die wir im Rahmen eines so genannten „Sweeps“ (Initiative der Europäischen Kommission, bei der in jedem Mitgliedstaat die Webseiten von jeweils unterschiedlichen Branchen durchforstet werden) zeigte leider, das Banken vor allem mit ihren Kreditrechnern nicht immer den Mindeststandards für Werbung entsprechen und nicht die ausreichenden Informationen bieten. Auffallend war aber das besonders schlechte Abschneiden der Websites von Kreditvermittlungen.

Biallo.at: Ihre Studie wurde im Zuge von einem Mystery-Shopping Kredite erstellt. Werden Sie das jetzt regelmäßig durchführen, um zu sehen, wie gesetzestreu die Banken wirklich sind?

Blaschek: Wir haben im Mystery-Shopping ein sinnvolles Instrument gefunden um unsere Recherchen voranzutreiben. Ein regelmäßiger Einsatz kann ja auch dazu dienen, die Verbesserungen gegenüber der letzten Studie abzubilden.

Biallo.at: Treffen die von Ihnen festgestellten Mängel in den Kreditverträgen vor allem sozial Schwache und in der Regel schlecht Informierte, oder lässt sich hier kein Muster erkennen?

Blaschek: Ein Mangel an Information betrifft im Großen und Ganzen alle Bevölkerungsschichten. Kernpunkt aus unserer Sicht ist, dass das Finanzverhalten nicht unbedingt in Zusammenhang mit Bildungsgrad oder sozialer Schicht steht. Auch AkademikerInnen haben in Österreich oft nur spärliche Finanzkenntnisse. Für uns ist das ein Grund für die Forderung Finanzbildung auch schon in der Schule zu verankern um eine notwendige kritische Grundeinstellung schon früh in allen Bevölkerungsschichten zu verfestigen.

Dr. Beate Blaschek

Seit 2003 Leiterin der Abt. Finanzdienstleistungen und Verbraucherbildung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz; stellvertretende Sektionsleiterin der Sektion Konsumentenpolitik; seit dem Jahr 1989 mit Konsumentenschutz beschäftigt, zuerst als Beraterin im VKI, dann im jeweils für Konsumentenschutz zuständigen Bundesministerium.

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