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Goldkauf im Urlaub
 
22.07.2014

Goldkauf im Urlaub Das ist erlaubt

Von Thomas Brummer
Sie können sich dem Bann von Gold nicht entziehen und möchten im Ausland auf Einkaufstour gehen? Hierauf müssen Sie achten!
Goldkauf im Urlaub Das ist erlaubt
Die Goldmünze Wiener Philharmoniker ist nicht nur in Österreich begehrt
Im Winter gehen regelmäßig Goldmedaillen an österreichische Sportler. Aber auch im Sommer ist Gold für viele ein Thema, beispielsweise, wenn die Österreicher ihren Jahresurlaub antreten. Denn viele wollen das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden, und so landet auch der eine oder andere Sachwert im Reisegepäck. Was ist erlaubt?

Ab 10.000 Euro anmelden

Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, welche Art von Gold gekauft wurde. Gold in Form von Barren oder Münzen gelten innerhalb der Europäischen Union als Zahlungsmittel. Entsprechend hoch sind auch die Freigrenzen. Erst ab 10.000 Euro müssen Personen ihr kostbares Edelmetall beim Zollamt anmelden. „Die Zollbehörden werden gemäß der Verordnung ermächtigt, natürliche Personen, ihr Gepäck und ihre Verkehrsmittel zu kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld einzubehalten“, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen. Urlauber finden auf dieser Seite zudem das entsprechende Anmeldeformular.

Schmuck und sonstige Waren aus Edelmetallen werden dagegen nicht als Zahlungsmittel angesehen. Daher müssen solche Wertgegenstände auch nicht beim Zoll angezeigt werden.

Welchen Wert nimmt der Zoll an?

Für die Wertfeststellung von Gold zählt allerdings nicht der Nominalwert, der auf der Münze angegeben ist, sondern der tatsächlich Preis, zudem das Edelmetall gehandelt wird. Das macht viel aus. Zum Vergleich: Der Nominalwert der Silbermünze „Wiener Philharmoniker“ liegt bei 1,50 Euro, der der entsprechenden Goldmünze bei 100 Euro. Tatsächlich liegt der Wert der Silbermünze bei über 18 Euro und der der Goldmünze bei über 1.000 Euro. Der Zoll nimmt also jeweils den höheren Wert an. Zollfreie wären also knapp zehn Goldmünzen zu je einer Unze.

Goldkauf außerhalb der EU

Nach Angaben des Wiener Flughafens liegt die Freigrenze bei Flugreisen bei rund 430 Euro. Das gleiche gilt auch für Schiffsreisen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, beispielsweise aus der Schweiz kommend, hat nur 300 Euro frei.
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