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Anlegerschutz
 
08.06.2009

Anlegerschutz Finanzmarktaufsicht kontrolliert Wertpapierdienstleister

Von Erwin J. Frasl
Finanzmarktaufsicht überprüft mit Hilfe von Anlegern, ob Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen unerlaubt Kundengelder halten.
Finanzmarktaufsicht testet Anlegerschutz Wertpapierfirmen Finanzportal Biallo.at
FMA-Vorstände Dr. Kurt Pribil und Mag. Helmut Ettl

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine Schwerpunkt-Aktion zum Anlegerschutz gestartet. Dabei wirbt die Finanzmarktaufsicht um die Mithilfe der Kunden von
Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die Kunden werden ersucht, der FMA anhand eines Fragebogens bekannt zu geben, welche Veranlagungsprodukte sie über einen bestimmten Wertpapierdienstleister erworben haben und auf welche Konten sie die zu veranlagenden Gelder überwiesen haben.


Halten von Kundengeldern wird überprüft

Die umworbenen Kunden wurden per Zufallsstichprobe aus den der FMA von den Unternehmen übermittelten Kundendaten ausgewählt. „Ziel der Schwerpunkt-Aktion ist es, stichprobenartig die Einhaltung des Verbotes des Haltens von Kundengeldern durch Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu überprüfen“, so FMA-Vorstand Dr. Kurt Pribil.

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„Gemäß Paragraf 3 Abs. 5 Z 4 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 ist es zum Schutz des Kunden Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht gestattet, bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (etwa Anlageberatung oder Vermittlungstätigkeit hinsichtlich
Finanzinstrumenten) Geld, Wertpapiere oder sonstige Instrumente von Kunden entgegen zu nehmen und zu halten“, erklärt die Finanzmarktaufsicht die Rechtslage und erläutert weiter: „So dürfen etwa die für das Unternehmen tätigen Personen (Geschäftsleiter, Angestellte, Berater etc.) die vom Kunden zum Zweck des Ankaufes von Finanzinstrumenten zu veranlagenden Gelder nicht persönlich entgegennehmen bzw. auf deren Privatkonten überweisen lassen. Auch eine Überweisung derartiger Gelder auf ein Firmenkonto des Unternehmens ist nicht zulässig.“


Keine Informationen an Steuerbehörde

Dies Maßnahme ist Teil routinemäßiger Untersuchungen zum Schutz der Anleger, macht die FMA aufmerksam und weist darauf hin, dass die Auswahl und Einbeziehung der
Unternehmen nicht auf Grund konkreter Verdachtsmomente erfolgt. „Es ist uns ein besonderes Anliegen, zu garantieren, dass die Antworten der Kunden von der FMA streng vertraulich behandelt werden“, so Pribils Vorstandskollege Mag. Helmut Ettl, „Insbesondere ist es gesetzlich untersagt, diese Angaben an die Steuerbehörden weiterzuleiten.“

„Wir sind überzeugt, dass die Anleger diese Maßnahme zu ihrem eigenen Schutz voll unterstützen werden, und wir mit unserer Schwerpunkt-Aktion die Aufsicht über Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen weiter verbessern können“, hoffen Ettl und Pribil.

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