Neu-Pensionisten erhalten die erste Pensionssonderzahlung – die so genannte 13. bzw. 14. Pension – künftig nur mehr anteilig, wenn sie nicht durchgehend sechs Monate (inklusive Auszahlungsmonat) lang eine Pension bezogen haben. Darauf macht die Arbeiterkammer aufmerksam.
Die neue Regelung wirkt sich für alle Pensionisten im ersten Pensionsjahr aus. So erhalten zum Beispiel Personen mit Pensionsstichtag 1. Juni 2011 daher zusätzlich zur Oktoberpension fünf Sechstel (5/6) der ihnen im Oktober zustehenden Pension als 14. Pensionsbezug. Personen, deren Pension ab 1. Juli 2011 anfällt, erhalten vier Sechstel (4/6), und so weiter.
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