Konsumentenschützer raten all jenen, die Gold verkaufen wollen, folgende Tipps unbedingt zu beachten:
- Selbst begutachten. Vorab den Wert von Schmuck und Münzen errechnen; z.B. bei Schmuckstücken mittels Punze und aktuellem Tageskurs auf der Ögussa-Homepage.
- Mehrere Firmen aufsuchen. Wertgegenstände nicht dem erstbesten Anbieter überlassen. Mehrere Angebote einholen.
- Fliegende Händler. Betriebe, die ohne festen Firmensitz und lediglich mit einer Telefonnummer auf einer Postwurfsendung auftreten, besser meiden.
- Schriftliche Bestätigung des Verkaufs. Den Kauf vom Ankäufer schriftlich bestätigen lassen. Darin sollten Adresse des Käufers, Benennung und Auflistung der Schmuckstücke und Münzen, deren Gewicht und der ausbezahlte Preis enthalten sein.
- Anfechtung. Ein Ankaufsangebot sollte den errechneten Wert um höchstens fünf Prozent unterschreiten. Erhält man weniger als die Hälfte des Marktpreises, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Anfechtung. Allerdings kann die Rückabwicklung eines abgeschlossenen Goldverkaufs schwierig sein, da sich nicht immer beweisen lässt, wie schwer das Schmuckstück war und wie viel Feingehalt bzw. Karat es hatte.