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Schwarzgeld
 
14.06.2013

Schwarzgeld Selbstanzeige - was dabei zu beachten ist

Von Hans Hammerschmied
Nicht nur Schwarzgeld, welches auf ausländischen Depots liegt, ist als finanzstrafrechtlicher Tatbestand relevant. Hier die Details.
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Auch als betrieblich dargestellte Aufwendungen, welche einen privaten Hintergrund haben, oder wissentlich falsch abgegebene Steuererklärungen können für haftende Gesellschafter oder Geschäftsführer mit finanzstrafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein. In solchen Fällen kann eine Selbstanzeige abzugeben sinnvoll sein, wobei auf Folgendes zu achten ist.

Die Selbstanzeige muss sämtliche Bedingungen erfüllen

  • Präzise Darlegung der Verfehlung, d.h. detaillierte Erläuterung des Sachverhalts
     
  • Offenlegung aller für die Verkürzung bedeutsamen Umstände
     
  • Rechtzeitigkeit, d.h. vor Entdeckung der Verkürzung bzw. vor eingeleitetem Verfahren, wenn der Abgabenpflichtige von dem Verfahren wissen musste
     
  • Einbringung bei der zuständigen Behörde (jedes Finanzamt), das Einlagen bei der Behörde ist hierbei relevant
     
  • Zahlung der verkürzten Abgaben spätestens ein Monat nach Abgabe der Selbstanzeige
     
  • Explizite Täternennung, es sind sämtliche an der Verkürzung der Abgaben beteiligten Personen zu nennen
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Was bei der Täternennung unbedingt beachtet werden muss

Sind alle Bedingungen erfüllt, bewirkt die Selbstanzeige für alle genannten Täter und Mittäter Strafaufhebung. Für unwissentliche aber fahrlässige Finanzvergehen ist eine Selbstanzeige auch während einer Betriebsprüfung möglich.

Zahlungserleichterungen sind ebenso möglich, die maximal gewährte Frist für die Entrichtung der Abgaben beträgt zwei Jahre nach Abgabe der Selbstanzeige.

Bei der Täternennung ist darauf zu achten, dass neben den natürlichen Personen (z.B. Geschäftsführer) auch die juristische Personen (z.B. GmbH) genannt werden, um für sämtliche Beteiligten und Mitbeteiligte Straffreiheit zu erlangen.

Biallo-Tipp: Vor Abgabe einer Selbstanzeige sollte zur Sicherheit unbedingt der Steuerberater zu Rate gezogen werden.

 

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