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Abgaben
 
22.11.2012

Abgaben So können Unternehmer heuer noch Steuer sparen

Von Hans Hammerschmied
Spätestens im Dezember sollte sich jeder Unternehmer informieren, wie er das Jahr möglichst steuerschonend abschließen kann.
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied ist Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner
Steuersparen durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen bzw. Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen ist wahrscheinlich die einfachste und wirksamste Methode. Vor allem Einnahmen-Ausgaben-Rechner können das beliebig tun! Das Steuerrecht bietet geschickten Unternehmern aber ein Vielzahl an weiteren Möglichkeiten.
Natürlichen Personen steht beispielsweise unabhängig von der Gewinnermittlungsart der Gewinnfreibetrag (GFB) zu. Dieser beträgt bis zu 13 Prozent des Gewinns und steht bis zu 30.000 Euro Gewinn jedem zu (= Grundfreibetrag von 3.900 Euro). Darüber hinaus kann dieser Gewinnfreibetrag nur in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Investitionen getätigt werden. Darunter fallen neue abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer minimalen Nutzungsdauer von vier Jahren. Nicht umfasst sind u.a. unkörperliche Wirtschaftsgüter (Rechte, Patente, etc.), nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter (Grund) und PKWs. Die einfachste Art diese Begünstigung in Anspruch zu nehmen ist aber die Investition in bestimmte Wertpapiere. Lassen Sie am besten Ihren Steuerberater eine Gewinnprognose erstellen und besprechen Sie welche Wertpapiere die Voraussetzungen erfüllen. Maximal kann der Gewinnfreibetrag übrigens nur 100.000 Euro betragen, was einem Gewinn von 769.231 Euro entspricht.
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Wir haben Glück in Österreich leben zu dürfen! Es ist ein friedliches Land und der Wirtschaft geht es vergleichsweise gut. Wenn Sie als Unternehmer in Form von Spenden etwas an die Gesellschaft zurückgeben wollen, dann werfen Sie auch einen Augenmerk auf die Möglichkeit diese Spenden abzusetzen.

Spenden an bestimmte begünstigte Institutionen sind bis maximal 10,0 Prozent des Gewinns des vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Steuerlich absetzbar ist auch Sponsoring an kulturelle Einrichtungen. Dieses Sponsoring muss aber mit einer adäquaten Gegenleistung verbunden sein und stellt eigentlich einen Werbeaufwand dar. Mit diesen Beispielen sind die Möglichkeiten gegen Jahresende Steuern zu sparen noch lange nicht erschöpft. Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren Steuerberater um sich beraten zu lassen.
 

 

 

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