15.01.2010
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Schwarzgelder im Ausland

Steueramnestie soll Staatskasse füllen

Von Erwin J. Frasl
Österreich soll die anonyme Rückführung von im Ausland veranlagter Gelder straffrei stellen, wenn ein bestimmter Prozentsatz des Vermögens an den Fiskus abgeführt wird, schlägt die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) vor.
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Mag. Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, schlägt eine Steueramnestie vor, um Vermögen aus dem Ausland nach Österreich zurückzuholen
Eine Amnestie für Schwarzgeldsündern ist in einigen europäischen Staaten sehr erfolgreich verlaufen und hat mehr Geld in die Staatskassen gespült als erwartet, so der Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Mag. Klaus Hübner. Daher sollte auch Österreich die anonyme Rückführung von im Ausland veranlagter Gelder straffrei stellen, wenn ein bestimmter Prozentsatz des repatriierten Vermögens an den Fiskus abgeführt wird, schlägt Hübner vor.


Rückfluss von Schwarzgeldkonten

In Italien wurden den Behörden bisher 95 Milliarden Euro an im Ausland versteckten Vermögen gemeldet. Laut italienischem Finanzministerium werden 98 Prozent
dieser Gelder nach Italien zurücküberwiesen. Der Preis für die Legalisierung des Schwarzgeldes beträgt 5 Prozent. Damit fließen dem Fiskus mindestens fünf Milliarden Euro zu.

In Frankreich rechnet der Staat mit zusätzlichen Einnahmen von mindestens 500 Millionen Euro. Bis Anfang Dezember wurden drei Milliarden Euro deklariert. Die Schweiz hat mit Jahresbeginn eine Steueramnestie eingeführt. Unregelmäßigkeiten können straflos bereinigt werden. Wer Schwarzgeld aus eigenen Stücken meldet, muss keine Strafe zahlen. Steuerhinterzieher müssen Steuern inklusive Verzugszinsen für maximal zehn Steuerperioden nachzahlen.

Liechtenstein hat mit Großbritannien ein Abkommen zur begünstigten
Rückführung von Schwarzgeldern abgeschlossen und verhandelt mit Deutschland über eine solche Regelung. Britische Staatsbürger die Schwarzgeld in Liechtenstein deklarieren und rückführen, müssen zwar eine Buße zahlen. Die Konditionen seien aber besser als bei einer klassischen Selbstanzeige, sagt die Liechtensteinische Regierung.

Der Rückweg zur Steuerehrlichkeit

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Angesichts dieser Entwicklung in Europa plädiert Hübner, für eine Ergänzung des bestehenden Instruments der Selbstanzeige. Durch eine rechtzeitige Selbstanzeige können Steuersünder schon derzeit eine Finanzstrafe vermeiden. Voraussetzung für die Straffreiheit ist allerdings die völlige Offenlegung der Steuerverkürzung und aller involvierten Personen gegenüber der Finanzbehörde. 

Ausweg "Anonyme Nachzahlung"

Um den entscheidenden Schritt zur Steuerehrlichkeit zu erleichtern, tritt Hübner für die
Möglichkeit der anonymen Rückführung von Schwarzgeldern nach Österreich ein, wenn von diesen Geldern ein bestimmter Prozentsatz (der etwa zwischen zehn Prozent und 20 Prozent liegen könnte) als einmalige Nachzahlung anonym an die Finanz abgeführt wird. Bei künftigen
Nachfragen über die Herkunft könnte dann diese Zahlung offen gelegt und ein Strafverfahren vermieden werden.

Prof. Dr. Karl Bruckner, Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht, begründet den Wunsch nach Anonymität: Viele reumütige Steuersünder scheuen vor einer Selbstanzeige mit voller Offenlegung zurück, da sie befürchten, dadurch als Steuerhinterzieher stigmatisiert und in
Hinkunft unter die besondere Beobachtung der Finanzbehörden gestellt zu werden. Diese Bedenken könnten durch die Anonymität der Selbstanzeige ausgeräumt werden.

Amtshilfeabkomen sorgen jetzt für Weitergabe von Daten

Für Österreich hätte eine solche Regelung besondere Bedeutung, weil spätestens 2011 diverse steuerliche Amtshilfeabkommen, zum Beispiel mit der Schweiz, den Niederlanden und etlichen andere Staaten, in Kraft treten, die österreichische Banken zur Weitergabe von Bankdaten an
ausländische Finanzbehörden verpflichten. Vice versa sind auch die Banken in diesen Ländern zur Auskunft gegenüber den österreichischen Steuerbehörden verpflichtet.

Mit der von ihm vorgeschlagenen Vorgangsweise würde die Rückführung von Vermögen aus dem Ausland ermöglicht und dem Staat eine lukrative Einnahmenquelle eröffnet, ist Hübner überzeugt. Dabei gehe es nicht nur um die einmalige "Amnestieabgabe", sondern auch um
die künftigen Kapitalertragssteuern auf das rückgeführte Vermögen.

Foto: Kammer der Wirtschaftstreuhänder ID:500