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Anlagebetrug
 
31.01.2011

Anlagebetrug AvW-Chef verurteilt

Von Erwin J. Frasl
Der ehemalige AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach, ist heute wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida, Bilanzfälschung und Beweismittelfälschung schuldig gesprochen worden.
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Ex-AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach zeigte Reue und bedankte sich beim Richter für faires Verfahren
Im Prozess gegen den Chef der mittlerweile insolventen AvW-Gruppe Wolfgang Auer-Welsbach am Landesgericht Klagenfurt wurde heute, Montag, das Urteil verkündet: Der Schöffensenat verurteilte Wolfgang Auer-Welsbach zu acht Jahren Haft. Die Untersuchungshaft wird ihm angerechnet.
Geständnis wirkte strafmildern
Auer-Welsbach nahm das Urteil an. Sein Geständnis hatte das Strafmaß abgemildert. Auer-Welsbach bedankte sich sogar bei Richter Christian Liebhauser-Karl für das faire Verfahren. Da die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgab ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Kern des Prozesses: Auer-Welsbach soll über 20 Jahre lang Vermögen verschoben und rund 12.500 Genussscheininhaber geschädigt haben. Die Anklage schätzte den Gesamtschaden auf mehr als 400 Millionen Euro ein.
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Zusätzlich zu den acht Jahren Haft muss Auer-Welsbach knapp 9.000 Genussscheininhabern, die sich dem Strafverfahren angeschlossen haben, je 500 Euro zahlen. Auch für die Kosten des Verfahrens muss er berappen. Das Gericht erkannte das Geständnis als Milderungsgrund an. Das solle auch Signalwirkung für andere derartige Fälle sein, erklärte der Richter.

Gegen 20 Personen wird im Fall AvW weiter ermittelt

In der Causa AvW wird aber weiter gegen über 20 Personen ermittelt, darunter die ehemaligen AvW-Vorstände Arnulf Komposch und Hans Linz. Letzterer ist wegen betrügerischer Krida und Betrugs angeklagt. Auch die Rolle der Prüfer wird von der Justiz überprüft. Gegen einen hohen Finanzbeamten und einen Mitarbeiter der ehemaligen Bundeswertpapieraufsicht (BWA), jetzt Finanzmarktaufsicht (FMA) laufen Ermittlungen. Wie bei der Verhandlung aufgedeckt wurde, musste das Klagenfurter Finanzamt in den Jahren 2001 und 2005 AvW-Großbetriebsprüfungen auf Anordnung des zuständigen Gruppenleiters abbrechen.

Neue Grundlage für geschädigte Anleger

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt das Strafurteil. Die Schadenersatzforderungen der vielen geschädigten Anleger bekämen damit eine neue Grundlage. Das Urteil sei „eine wichtige Zäsur für geschädigte Anleger auf dem Weg, wenigstens teilweise die erlittenen Schäden ersetzt zu bekommen“. „Der VKI wird in Musterprozessen auf diese Rechtsklarheit dringen und hofft, dass für die Masse der Geschädigten vorgesorgt wird, so dass deren Forderungen derweilen nicht verjähren können“, kündigte Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, an.

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