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Wann der Fiskus Gold- und Silbermünzen verschont
Private Pleiten
2011 wird ein Rekordjahr
Überschuldung
Wie private Haushalte der Schuldenfalle entkommen können!
Zusätzlich zu den acht Jahren Haft muss Auer-Welsbach knapp 9.000 Genussscheininhabern, die sich dem Strafverfahren angeschlossen haben, je 500 Euro zahlen. Auch für die Kosten des Verfahrens muss er berappen. Das Gericht erkannte das Geständnis als Milderungsgrund an. Das solle auch Signalwirkung für andere derartige Fälle sein, erklärte der Richter.
Gegen 20 Personen wird im Fall AvW weiter ermittelt
In der Causa AvW wird aber weiter gegen über 20 Personen ermittelt, darunter die ehemaligen AvW-Vorstände Arnulf Komposch und Hans Linz. Letzterer ist wegen betrügerischer Krida und Betrugs angeklagt. Auch die Rolle der Prüfer wird von der Justiz überprüft. Gegen einen hohen Finanzbeamten und einen Mitarbeiter der ehemaligen Bundeswertpapieraufsicht (BWA), jetzt Finanzmarktaufsicht (FMA) laufen Ermittlungen. Wie bei der Verhandlung aufgedeckt wurde, musste das Klagenfurter Finanzamt in den Jahren 2001 und 2005 AvW-Großbetriebsprüfungen auf Anordnung des zuständigen Gruppenleiters abbrechen.
Neue Grundlage für geschädigte Anleger
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt das Strafurteil. Die Schadenersatzforderungen der vielen geschädigten Anleger bekämen damit eine neue Grundlage. Das Urteil sei „eine wichtige Zäsur für geschädigte Anleger auf dem Weg, wenigstens teilweise die erlittenen Schäden ersetzt zu bekommen“. „Der VKI wird in Musterprozessen auf diese Rechtsklarheit dringen und hofft, dass für die Masse der Geschädigten vorgesorgt wird, so dass deren Forderungen derweilen nicht verjähren können“, kündigte Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, an.