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Gold- und Silbermünzen
 
28.09.2013

Gold- und Silbermünzen So sparen Sie Umsatzsteuer

Von Erwin J. Frasl
Gold- und Silbermünzen sind begehrte Anlageprodukte. Wie der Fiskus diese Münzen steuerlich behandelt und wo Sie sparen können.
Gold- und Silbermünzen So sparen Sie Umsatzsteuer
Steuerberater Mag. Thomas Strobach macht auf Befreiung von Umsatzsteuer aufmerksam
Umsätze mit Gold in Form von Münzen (Anlagegold), die jährlich in einem Verzeichnis vom Bundesminister für Finanzen veröffentlicht werden, sind steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei sind Umsätze mit Münzen (nicht nur aus Gold, auch Silber etc) bei denen es sich um gesetzliche Zahlungsmittel handelt und deren Ausgabepreis den Nominalwert um höchstens 20 Prozent übersteigt, so Steuerberater Thomas Strobach von PwC Österreich.
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Umsätze mit Münzen (Gold und andere Edelmetalle), die wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden (Ausgabepreis übersteigt Nominalwert um mehr als 20 Prozent), sind steuerpflichtig (mit dem Normalsteuersatz von 20 Prozent).

Biallo-Tipp Gold- und Silbermünzen: Eine Ausnahme gibt es für Lieferungen (und Einfuhren) von Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. In diesem Fall kommt der ermäßigte Steuersatz von zehn Prozent zur Anwendung.

Bei Umsätzen mit Schilling und Groschenmünzen, die bei der Münze Österreich eingelöst werden können, kann die Steuerbefreiung greifen, wenn der Verkaufspreis nicht mehr als 20 Prozent über dem Nennwert liegt, so Strobach.

 

 

 

 

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