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Kredite
 
08.07.2012

Kredite Große Mängel bei Kreditverträgen

Von Erwin J. Frasl
Die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes werden oft nicht vollständig eingehalten. Eine Untersuchung des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) deckt eine Reihe von Mängeln bei Kreditverträgen auf.
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Minister Rudolf Hundstorfer (Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) zeigt mit Studie Mängel bei Kreditverträgen auf
Nachdem im Vorjahr das neue Verbraucherkreditgesetz mit zahlreichen Informationsvorschriften in Kraft getreten ist, hat das Konsumentenschutzministeriums heuer eine Erhebung in Auftrag gegeben, inwieweit diese neuen Bestimmungen eingehalten werden. Das Ergebnis: Die vorvertragliche Information war bei fast allen Banken schlecht, die nachgefragten Tilgungspläne wurden oft nicht übermittelt und auch bei den Vertragsrücktritten hat es gehapert.
Das Konsumentenschutzministerium empfiehlt Kreditnehmern daher, vor einer Kreditaufnahme mehrere Angebote der Banken einzuholen, da die Bandbreiten der Nominalzinssätze und der Kosten für die Kreditversicherung sehr groß sein können und auf der rechtzeitigen Ausfolgung von gesetzlich vorgesehenen Informationen zu bestehen.
 
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Darauf kommt es an

So sehen die wesentlichsten Ergebnisse der Erhebungen des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aus:
  • Die vorvertragliche Information war bei fast allen Banken insofern schlecht, als die KonsumentInnen in 14 der 15 Fälle trotz konkreter Nachfrage keinen Kreditvertragsentwurf erhielten. Das Europäische Standardinformationsblatt wurde in neun  von 15 Fällen nicht rechtzeitig übergeben. Damit wird einem der Hauptanliegen des neuen Gesetzes, nämlich der Möglichkeit einer vergleichenden Prüfung der Angebote, nicht ausreichend entsprochen.
  • Die nachgefragten Tilgungspläne wurden in fünf von 15 Fällen nicht übermittelt.
  • Die Vertragsrücktritte wurden in 4 von 15 Fällen nicht vollständig korrekt abgewickelt.
  • Am besten werden die gesetzlichen Vorgaben für die Prüfung der Kreditwürdigkeit umgesetzt, wobei einige Banken bei der Kreditvergabe aber sogar strenger sind, als es das Gesetz erfordern würde. Manchmal wurde bis hart an die Grenze des Privaten nachgefragt.
  • Bei den Kredit- und Versicherungskosten gibt es (auch innerhalb der einzelnen Banken) sehr große Unterschiede, die weder auf die Bonität des jeweiligen Kunden noch auf dessen Verhandlungsgeschick zurück geführt werden können, da die TesterInnen nicht den Auftrag hatten, die Konditionen zu verhandeln.
  • Bei den Erhebungen zeigte sich, dass eine der Banken die mit Abstand teuerste Bank war. Zudem kam es bei dieser Bank zu den meisten Gesetzesverstößen.

Das Konsumentenschutzministerium empfiehlt Kreditnehmern daher folgende Vorgangsweise:

  • Für KonsumentInnen lohnt es sich jedenfalls, mehrere Angebote einzuholen, da die Bandbreiten der Nominalzinssätze und der Kosten für die Kreditversicherung sehr groß sind.
  • Kreditsuchende KonsumentInnen müssen sich auf intensive Befragungen vorbereiten - die Prüfung der Kreditwürdigkeit inkludiert manchmal auch einen Anruf beim Arbeitgeber.
  • Grundsätzlich ist der Effektivzins jener Zinssatz, der Vergleiche zwischen unterschiedlichen Angeboten ermöglichen soll. Wird aber eine verpflichtende Kreditversicherung in diesen Zinssatz nicht eingerechnet, verzerrt dies die wahren Kosten erheblich.
  • Jedenfalls auch immer die Kosten von Kreditversicherungen beachten. Die Höhe dieser Kosten allenfalls verhandeln oder einen Kreditversicherungsvertrag bei einer billigeren Versicherung abschließen.
  • Bestehen Sie auf rechtzeitige Ausfolgung von Informationen wie dem Europäischen Standardinformationsblatt, einem Kreditvertragsentwurf oder einem Tilgungsplan, damit Sie sich die Konditionen in Ruhe überlegen können und unterschiedliche Angebote vergleichen können.
Das Studiendesign

Im Rahmen der Studie wurden bei einem Mystery-Shopping Kredite abgeschlossen und anschließend vom gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden zehn Kreditverträge mit nachfolgendem Rücktritt abgeschlossen: Je zwei Kredite wurden bei
  • der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien
  • der BAWAG P.S.K.,
  • der Erste Bank und
  • der TeamBank AG (über Vermittlung der Volksbank Wien)

aufgenommen; je einer bei

  • der UniCredit Bank Austria und
  • der Santander Consumer Bank.

Da bei der Santander Consumer Bank mehrere gravierende Mängel auftraten, wurden bei dieser Bank im Rahmen eines Zusatzauftrags im Herbst 2011 fünf weitere Kredite aufgenommen, um zu überprüfen, ob die Mängel systematischer Natur sind.

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