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Credit Scoring
 
04.10.2014

Credit Scoring Kreditwürdig oder nicht?

Von Tatjana Viaplana
Wissen Sie, nach welchen Kriterien Ihre Bonität bewertet wird? Eine Studie der Arbeiterkammer Wien untersucht das Vorgehen beim sogenannten Credit Scoring.
Credit Scoring Kreditwürdig oder nicht?
Credit Scoring: Die Wege zum Kredit sind oft sehr lang
Wer einen Kredit beantragt, wird von der Bank überprüft. Risikomanagement nennt sich das und kommt auch der Allgemeinheit zugute. Denn nur so kann eine Bank einschätzen, wie riskant es ist, einer bestimmten Person Geld zu leihen und wie wahrscheinlich es ist, dass dieses Geld zurückgezahlt wird. Doch welche Daten geben wirklich Auskunft über die Zahlungsfähigkeit? Die Arbeiterkammer Wien hat in einer Studie untersucht, wie heute beim Credit Scoring vorgegangen wird. Die Ergebnisse sind alarmierend:

Credit Scoring: „Zeige mir Dein Konto und ich sage Dir wer Du bist“

Früher wurde die Kreditwürdigkeit anhand von Beruf, Ausbildung und materiellen Sicherheiten bestimmt. Zudem floss die Beurteilung der Bankberaterin in die Entscheidung mit ein, ob der Antrag auf einen Kredit genehmigt wird. Heute stehen den Gläubigerschutzverbänden wesentlich mehr Daten über KonsumentInnen zur Verfügung, beispielsweise was die letzte Online-Bestellung war, wie hoch die Miete ist und wo man im Urlaub war. All diese Informationen werden einem statistischen Bewertungsraster unterworfen. Ein Computer errechnet also anhand eines mathematischen Systems zu welcher Personengruppe ein Mensch gehört.

Credit Scoring: Doppelte Intransparenz führt zu Lose-Lose-Situation

Mehr Informationen pro Person und eine anschließende Einschätzung durch den Computer – das bringt Probleme mit sich: Nur wenige Personen – darunter auch kaum Bankangestellte – wissen, welche Daten tatsächlich in das Scoring mit einfließen. Neben Gehaltseingängen und Mietzahlungen werden auch Informationen über Privateinkäufe oder Posts in sozialen Netzwerken wie Facebook gesammelt. Dadurch kann zwar ein umfangreicheres Bild einer Person erstellt werden, die Frage ist nur, ob diese Informationen tatsächlich Aufschluss über die Kreditwürdigkeit eines Kunden oder einer Kundin geben.

Kritisch sind dabei nicht nur die Verletzung des Datenschutzes und die Nutzung bisher mangelnder Rechtsprechung im Bereich Verbraucherdaten und –informationen. Denn je mehr Informationen zu einer Person gesammelt werden, je besser muss auch der Filter bei der Auswertung sein – sonst wird kein aussagekräftiges Ergebnis erzielt. Doch die Auswertung der Daten erfolgt anhand statistischer Prozesse, deren Aufbau kaum jemand kennt. Es wird folglich eine scheinbar wahllose Menge an Informationen über das Konsumverhalten einer Person gesammelt, die anschließend von einem Computer nach irgendeinem Schema-X ausgewertet wird.

Verlierer sind zum einen die KonsumentInnen, die ohne zu wissen warum, keine Finanzierung bei der Bank erhalten. Zum anderen verlieren die Banken dadurch viele potentielle Kunden grundlos. Eine klassische Lose-Lose-Situation also!

Einverständniserklärung wird Verbrauchern untergejubelt

Können Sie sich erinnern, wann Sie das letzte Mal Ihr Einverständnis erteilt haben, dass Ihre Daten weitergegeben werden dürfen? Möglicherweise war das erst vor ein paar Stunden, denn viele Einverständniserklärungen sind in Nutzungsbedingungen versteckt, die üblicherweise niemand liest oder zu dessen Unterzeichnung kaum eine Alternative besteht. Apps für das Smartphone, Kundenkarten oder Kreditkarten beispielsweise können oft erst verwendet werden, wenn Sie der weiteren Nutzung und Verarbeitung anfallender Informationen zugestimmt haben.

Das Geschäft mit den Kundendaten

Die gesammelten Daten dienen längst nicht mehr nur der Einschätzung der Bonität eines Bankkunden. Die Gläubigerschutzverbände haben ein neues Geschäftsfeld erschlossen und verkaufen die gesammelten Informationen in Form von Dienstleistungen im Bereich Datenhandel. So können neben der Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person dort nun auch Daten für Direktmarketingleistungen und Kundenbindungsprogramme eingekauft werden. Das Problem ist die mangelnde Grenzziehung, wer wann Einblick in die Daten bekommt und zu welchem Zweck. Eine klare Aufgabentrennung zwischen Gläubigerschutzverbänden zur Bonitätsprüfung und Daten-Dienstleistern wäre daher wünschenswert.

Mehr Schutz für KonsumentInnen erforderlich

Insgesamt zeigt die Studie, dass durch die neuen technischen Möglichkeiten im Informationsbereich zu viel Glauben in virtuelle Informationen gesteckt wird. Und dass eine strengere Rechtsprechung für Datenschutz, Transparenz und digitale Diskriminierung notwendig ist. Sonst kann es durchaus passieren, dass Sie auf Grund Ihres Wohnortes und Ihrer Nachbarn bei der nächsten Anfrage nicht einmal mehr einen Telefonvertrag abschließen können.
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