Mittwoch, 24.04.2024 01:57 Uhr
RSS | Inhalt |
Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (PZV)
 
26.05.2011

Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (PZV) VKI-Warnung: „Nicht empfehlenswert!“

Von Andreas Michael
„Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge ist nicht empfehlenswert“, warnt der Verein für Konsumenteninformation. Zu viele Produkte sind kompliziert, intransparent und teuer – gesetzliche Änderungen sind daher dringend nötig.
Pension-Pensionsvorsorge-Pensionist-Altersvororge-Zukunftsvorsorge-Ruhestand-Zusatzpension-Privatpension-Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge-PVZ-Verein für Konsumenteninformation-VKI-steuerfrei-Kapitalgarantie-Rendite-Finanzkrise-Wirtschafts
VKI-Experte Walter Hager rät Konsumenten bei der Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge zum Abwarten

Seit der Einführung der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge (PZV) im Jahr 2003 wurden fast 1,5 Millionen Verträge abgesetzt. Die Verkaufsargumente waren überzeugend: Vom Staat gefördert, steuerfrei, Kapitalgarantie und durch einen Aktienanteil Aussicht auf höhere Renditen.  Doch dann kam die Krise und der Kombipack "Risiko mit Sicherheit" - sprich: Aktienbeteiligung mit Kapitalgarantie wollte nicht mehr so richtig funktionieren, so der Verein für Konsumenteninformation.

Die Verträge wurden zur Absicherung der Kapitalgarantie häufig ausgestoppt, der Aktienanteil somit kurz- oder mittelfristig auf Null reduziert. Informationen an die betroffenen Konsumenten flossen spärlich. Mehr und mehr zeigte sich, dass die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge ein höchst kompliziertes, intransparentes und nicht zuletzt teures Produkt ist.

Lesen Sie auch

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
AK fordert Verbesserungen oder Aus für PZV

Pensionsvorsorge
So vermeiden Sie Fallen

Bausparen, Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und Lebensversicherungen
So verschlechtern sich die Konditionen 2011

Zukunftsvorsorge: Abwarten statt abschließen


Für die Juni-Ausgabe des Testmagazins Konsument sollte daher ein Vergleich der aktuell abschließbaren PZV-Produkte für Durchblick im Chaos sorgen. Doch ein solcher ist derzeit selbst für die Veranlagungsexperten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) nicht möglich: Zu unterschiedlich sind die einzelnen Produkte aufgebaut, zu verschieden die
Veranlagungsstrategien, Laufzeiten und Kostenstrukturen. Garantiert erfassbar ist daher nur eines: die Undurchschaubarkeit von prämiengeförderten Zukunftsvorsorge-Produkten. Eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist daher aus Sicht des VKI dringend
nötig.

"Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge-Produkte sind derzeit so gestaltet, dass wir eher davon abraten. Allerdings werden zurzeit Änderungen diskutiert, die sinnvollere Produkte erwarten lassen. Außerdem haben einzelne Anbieter damit begonnen, die Produkte zu verbessern - insbesondere, was die Kosten und die Transparenz betrifft", so VKI-Experte Walter Hager. Sein Tipp: Abwarten.

PZV-Falle - Was Sie tun können


Wer jedoch einen laufenden Vertrag hat, sollte bei seinem Anbieter so bald als möglich abklären, unter welchen Bedingungen dieser die nächsten Jahre weitergeführt oder auch gekündigt werden kann, rät der VKI. Eine Kündigung ist allerdings oft mit gravierenden finanziellen Nachteilen verbunden - was zum Teil aber auch für die Prämienfreistellung gilt. So verrechnen manche Anbieter u.a. einen Abschlag, wenn der Vertrag prämienfrei gestellt wird.

Derzeit kann der VKI nur raten, gemeinsam mit dem Anbieter einer Prämiengeförderten Zukunftsvorsorge  nach alternativen Lösungen zu suchen bzw. eventuelle Kosten wegzuverhandeln.

So sollten Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge-Produkte aussehen:

  • Staatliche Förderung wie gehabt
  • Geringe oder keine Mindestaktienquote
  • Aufhebung der Veranlagungsbeschränkung auf bestimmte Börsen
  • Volle Kostentransparenz und Deckelung der Kosten
  • Einfache, für jeden nachvollziehbare Garantiemodelle
  • Einheitliche, vergleichbare Voraussetzungen - Unterschiede nur bei der Performance
Leserkommentare
11.01.2012 11:22 Uhr - von Otto Hamminger
Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge
Habe im Feb. 2005 bei der ÖBV eine eine PZV abgeschlossen. Da ich jetzt zuschauen kann, wie mein Kapital trotz Kapitalgarntie immer weniger wird, wollte ich den Vertrag kündigen. Laut ÖBV ist das nicht möglich, da es darüber ein Urteil des OGH geben soll und eine Kündigung erst nach einer Laufzeit von 15 Jahren möglich ist. Kann das wirklich stimmen?
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: VKI ID:1720
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
Kredit
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
4,20 %
2 zur Bank
4,62 %
3 zur Bank
6,58 %
zur Bank
4 zur Bank
7,52 %
zur Bank
5 zur Bank
9,99 %
zur Bank
Laufzeit:36 Monate; Betrag 10.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Kredit
Anzeige
Girokonto
Nr. Anbieter Dispozinsen  
1 DADAT
6,80 %
zur Bank
2 SPARKASSE Oberösterreich
7,75 %
zur Bank
3 N26
8,90 %
zur Bank
Online-Girokonten
Gesamten Vergleich anzeigen:Girokonto
Anzeige
|link.alt|
.
© 2024 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz