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Finanzierung
 
16.04.2016

Finanzierung So schützen Sie sich bei Hypothekar- und Immobilienkrediten

Von ERWIN J. FRASL
Sie brauchen einen Immobilienkredit? Dann können Sie sich freuen. Denn der Schutz von Kreditnehmern, die einen Immobilienkredit bzw. einen Hypothekarkredit aufnehmen wollen, wurde kürzlich entscheidend verbessert.
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Mag. Erwin J. Frasl, Herausgeber biallo.at
Doppelt gut für Sie: Die Kreditzinsen sind extrem niedrig und das neue Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) setzt die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie der Europäischen Union um. Das bedeutet bessere Rechte für Sie als Kreditnehmer. Konkret gilt das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz für sogenannte Immobilienkredite, mit denen Eigentumsrechte an einer unbeweglichen Sache finanziert werden sowie für Hypothekarkredite.

Aber Vorsicht: Die Neuerungen gelten nur für derartige Kredite, die zwischen Unternehmen und Konsumenten nach dem 21. März dieses Jahres vertraglich vereinbart wurden.

Auf diese Punkte sollten Sie bei einem Immobilienkredit bzw. Hypothekarkredit achten:

  • Alle das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz betreffende Informationen müssen Ihnen als Kreditnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Informationen wie Kreditzweck, Laufzeiten, Arten von angebotenen Sollzinssätzen, repräsentatives Beispiel, Kosten, Optionen zur Rückzahlung müssen Ihnen vom Kreditgeber unabhängig von der Anbahnung eines konkreten Vertragsverhältnisses auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
  • Aber auch vorvertragliche Informationen müssen Ihnen per gesetzlich vorgeschriebenen Standardformular, dem sogenannten ESIS-Merkblatt auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger übermittelt werden, um Ihnen einen Vergleich von Krediten vor Abschluss Ihres Kreditvertrages zu ermöglichen.
  • Der Kreditgeber hat Ihnen gegenüber zudem formlose Erklärungspflichten, damit Sie erkennen können, ob Ihr geplanter Kreditvertrag für Ihre Bedürfnisse und Ihren finanziellen Möglichkeiten geeignet ist.

Entscheidend für Sie: Ihre Kreditwürdigkeit muss unbedingt überprüft werden

Um Sie als Kreditnehmer vor einer finanziellen Überforderung zu schützen, ist der Kreditgeber zudem gesetzlich verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit vor Abschluss des Kreditvertrages genau zu prüfen. Dabei kann der Kreditgeber auch Bonitätsdatenbanken nutzen.

Wichtig für Sie: Ein Kredit darf Ihnen nur ermöglicht werden, wenn diese Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit ergibt, dass es wahrscheinlich ist, dass Sie die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag erfüllen werden.

So können Sie von Ihrem Immobilienkredit bzw. Hypothekarkredit zurücktreten

Nach Abschluss Ihres Immobilienkredits bzw. Ihres Hypothekarkredits gönnt Ihnen das Gesetz übrigens ein zweitägiges Rücktrittsrecht, wenn Sie die Vertragserklärung innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt des ESIS-Merkblattes abgeben oder die Vertragserklärung abgeben, ohne ein ESIS-Merkblatt erhalten zu haben.

Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn Sie das ESIS-Merkblatt samt Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht erhalten haben. Die Frist endet aber spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.

Mein Tipp für Sie: Wie bei allen Gesetzen zu Ihrem Schutz können Sie auch vom Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz nur dann profitieren, wenn Sie alle Ihre Rechte ausschöpfen.

Holen Sie auf Basis des neuen Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz möglichst viele Angebote für Ihren Immobilienkredit bzw. Ihren Hypothekarkredit ein. Lesen Sie das ESIS-Merklatt für derartige Kredite besonders aufmerksam. Vergleichen Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten Kreditangebote sorgfältig, damit Ihnen kein Fehler unterläuft, den Sie später bereuen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Suche nach einem besonders günstigen Immobilienkredit bzw. Hypothekarkredit.

Bitte folgen Sie mir auf Twitter: @fraslerwin

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