Um Sie als Kreditnehmer vor einer finanziellen Überforderung zu schützen, ist der Kreditgeber zudem gesetzlich verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit vor Abschluss des Kreditvertrages genau zu prüfen. Dabei kann der Kreditgeber auch Bonitätsdatenbanken nutzen.
Wichtig für Sie: Ein Kredit darf Ihnen nur ermöglicht werden, wenn diese Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit ergibt, dass es wahrscheinlich ist, dass Sie die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag erfüllen werden.
Nach Abschluss Ihres Immobilienkredits bzw. Ihres Hypothekarkredits gönnt Ihnen das Gesetz übrigens ein zweitägiges Rücktrittsrecht, wenn Sie die Vertragserklärung innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt des ESIS-Merkblattes abgeben oder die Vertragserklärung abgeben, ohne ein ESIS-Merkblatt erhalten zu haben.
Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn Sie das ESIS-Merkblatt samt Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht erhalten haben. Die Frist endet aber spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
Mein Tipp für Sie: Wie bei allen Gesetzen zu Ihrem Schutz können Sie auch vom Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz nur dann profitieren, wenn Sie alle Ihre Rechte ausschöpfen.
Holen Sie auf Basis des neuen Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz möglichst viele Angebote für Ihren Immobilienkredit bzw. Ihren Hypothekarkredit ein. Lesen Sie das ESIS-Merklatt für derartige Kredite besonders aufmerksam. Vergleichen Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten Kreditangebote sorgfältig,
damit Ihnen kein Fehler unterläuft, den Sie später bereuen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Suche nach einem besonders günstigen Immobilienkredit bzw. Hypothekarkredit.