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Schwerer Unfall, Krankheit oder Tod
 
01.11.2016

Schwerer Unfall, Krankheit oder Tod Was Sie für Ihre letzte Lebensphase regeln können

Von ERWIN J. FRASL
Sind Sie auf Ihren Tod vorbereitet? Ich weiß, das ist eine Frage, die wir alle gerne verdrängen. Dennoch – denken Sie an die Folgen für Sie und Ihre Angehörigen.
Schwerer Unfall, Krankheit oder Tod Was Sie für Ihre letzte Lebensphase regeln können
Mag. Erwin J. Frasl, Herausgeber
Die kommenden Gedenktage Allerheiligen und Allerseelen sind alljährlich ein Anstoß, uns mit dem eigenen Tod zu befassen. Denn nichts ist so gewiss wie die Tatsache, dass wir alle sterben werden.

Nur so lange Sie gesund sind, können Sie Entscheidungen selbst treffen

So lange Sie gesund sind, können Sie für den Fall eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit einige Entscheidungen vorsorglich treffen, die Ihren Willen dokumentieren. Und so lange Sie gesund sind können Sie auch sehr bewusst entscheiden, was Ihr letzter Wille ist, wenn Sie gestorben sind. Denn neben all Ihrem Hab‘ und Gut können Sie Ihren Angehörigen etwas ganz Besonderes übererlassen: Geordnete Verhältnisse für den Fall eines schweren Unfalls, einer schweren Krankheit oder gar Ihrem Tod.

Wenn Sie Ihr Leben nur noch mit Hilfe anderer Menschen bewältigen können ...

Denken Sie bei all Ihren Überlegungen für den Fall des Falles daran, dass Sie in Folge eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit unter Umständen Ihr Leben nur noch mit Hilfe anderer Menschen bewältigen können. So lange Sie gesund sind können Sie mit
  • einer Vorsorgevollmacht
  • einer Sachwalterverfügung
  • einer Bankvollmacht und
  • einer Patientenverfügung
vorsorglich noch selbst Verantwortung für diese schwere Zeit des Lebens übernehmen und wichtige Entscheidungen bei vollem Bewusstsein treffen. Denn Ihren Willen für den Fall des Falles kennt niemand so genau wie Sie selbst.

Mein Tipp für Sie: Lassen Sie sich dabei unbedingt durch einen Rechtsanwalt und einen Arzt ausreichend beraten. Damit Sie gemeinsam ausführlich diskutieren können, was für Sie gut sein könnte und am Ende aller Überlegungen Ihre Wünsche rechtlich sicher festlegen können.

Nützen Sie die Möglichkeit, über Ihren Tod hinaus vorzusorgen

Denken Sie aber auch daran, wie Sie über Ihren eigenen Tod hinaus vorsorgen können. So können Sie wichtige Regelungen für Ihr eigenes Begräbnis festlegen, die Ihre Angehörigen seelisch und materiell entlasten - etwa mit einer Bestattungsvorsorge, die die Kosten eines Begräbnisses abdeckt. Und mit einer Ablebensversicherung können Sie für Ihre Angehörigen eine wichtige finanzielle Hilfe für die schwere Zeit nach Ihrem Ableben schaffen.

Aber auch andere wichtige Punkte gilt es für den Fall Ihres Todes zu Lebzeiten zu klären: Müssen Kinder aus mehreren Ehen oder Partnerschaften abgesichert werden oder soll für pflegebedürftige Eltern vorgesorgt werden.

Achtung: Denken Sie daran, dass ab dem 1. Jänner 2017, das heißt in wenigen Wochen, bei Todesfällen ein neues Erbrecht gilt, das sowohl die Erben als auch die Erblasser betrifft.

Sorgen Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts bei Ihrem "Letzten Willen" für  klare Verhältnisse

Verlassen Sie sich daher bei der Festlegung Ihres letzten Willens nicht auf ein paar selbst formulierte Zeilen in Ihrer Dokumentenmappe, sondern nützen Sie in jedem Fall die Expertise eines Rechtsanwalts. Und denken Sie auch daran, Ihren letzten Willen in regelmäßigen Zeitabständen gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu überprüfen, ob er noch immer zu Ihren aktuellen Lebensumständen passt.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie rechtzeitig alles geregelt haben, was für Sie wichtig ist - und ich wünsche ein langes gutes Leben mit Ihrer Familie.

Bitte folgen Sie mir auf Twitter: @fraslerwin

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