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Einlagensicherung
 
27.03.2015

Einlagensicherung So sicher ist Ihr Geld bei der Bank

Von Wolfgang Walter und Max Geißler
Wer Geld veranlagt, möchte dies sicher tun. Wie ist die Einlagensicherung Ihrer Sparguthaben in wichtigen Ländern Europas geregelt?
Tagesgeld und Festgeld Einlagensicherung im Überblick Finanzportal biallo.at
Einlagensicherung - Privatanleger sollten auf der Hut sein
Die gesetzliche Einlagensicherung in der gesamten Europäischen Union beträgt 100 000 Euro ­pro Anleger und Bank. Dennoch sind die Regeln zur Erstattung der Bankeinlagen innerhalb der EU sind nicht einheitlich. Als Richtschnur kann man sagen: Wird die Erstattung innerhalb Österreichs geregelt, ist das Verfahren einfacher und leichter nachvollziehbar, als wenn man die Entschädigung im Ausland geltend machen muss. Vier Beispiele aus vier Ländern:

Die Einlagensicherung in Österreich

Aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in Österreich sind Einlagen natürlicher Personen seit 1. Jänner 2010 mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro anleger gesichert. Einlagen in Fremdwährungen, welche nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sind nicht gesichert - etwa US-Dollar oder Japanischer Yen. Wegen der Zugehörigkeit von Liechtenstein zum EWR sind aber auch Einlagen in Schweizer Franken (CHF) gesichert.

Auf Verlangen des Anlegers und nach Prüfung der Berechtigung werden innerhalb von 20 Arbeitstagen die Auszahlungen vorgenommen. Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass viele Raiffeisenbanken die Spareinlagen ihrer Kunden nicht nur bis zum Betrag von 100.000 Euro schützen, wie dies gesetzlich verankert ist, sondern ihren Kunden einen Schutz von 100 Prozent der Spareinlagen garantieren.

Der österreichischen Einlagensicherung unterliegt beispielsweise die Deniz Bank, Live Bank, Generali Bank, Autobank oder die Hypodirekt.

Die Einlagensicherung in Deutschland

Kunden deutscher Banken haben es ebenfalls vergleichsweise einfach: Im Pleitefall einer Bank schickt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein Formular an den Bankkunden, in dem das fragliche Guthaben sowie ausstehende Zinsen bereits eingetragen sind. Bestätigt der Kunde die Zahlen und teilt dem EdB eine gültige Kontonummer mit, wird das Geld binnen 20 Tagen überwiesen.

Übersteigt die Summe die Basisgarantie von 100.000 Euro, übergibt die EdB den Fall an den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Ist die insolvente Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds, entschädigt dieser innerhalb von vier bis acht Wochen den Anleger.

Diesem deutschen System gehören zum Beispiel die ING-Diba, die Santander Direkt Bank oder die Oyak Anker Bank an.

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Die Einlagensicherung in den Niederlanden

Meldet ein niederländisches Bankhaus Insolvenz an, müssen Bankkunden warten, bis die Zentralbank aus Holland das Prozedere der Entschädigung festgelegt hat. Die Notenbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite (www.dnb.nl) die Adresse, unter der Betroffene ihren Antrag stellen können.

Wird dem Entschädigungsantrag stattgegeben, erfolgt die Überweisung des Geldes binnen 20 Tagen. Sollte die Bank zugleich Mitglied in der freiwilligen Einlagensicherung deutscher Banken sein, erfolgt das gleiche Procedere wie im Beispiel Großbritanniens.

Der gesetzlichen niederländischen Einlagensicherung gehören beispielsweise MoneYou oder Amsterdam Trade Bank an.

Die Einlagensicherung in Frankreich

Tritt der Pleitefall einer französischen Bank ein, greift der dort beheimatete Einlagensicherungsfonds, der Fonds de Garantie des Dépôts. Für klassische Einlagen wie Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld gilt auch hier eine Sicherungsgrenze von 100 Prozent bis maximal 100.000 Euro.

Der Fonds hält sich zwei Wege offen, wenn ein Entschädigungsfall eintritt. Zum einen übernimmt er die Rechte und Forderungen der Kunden und kümmert sich um den Ausgleich. Auch hier wird in der Regel innerhalb von 20 Tagen das Geld an den Kunden ausbezahlt. Darüber hinaus ist der Sicherungsfonds per Gesetz dazu berechtigt, Schadensersatzklagen gegen die Direktoren sowie Schatten-Direktoren der betreffenden Bank einzureichen, wenn sie sich nicht an die geltenden Regeln für Bankgeschäfte gehalten und dadurch die Zahlungsunfähigkeit verursacht haben.

Dem französischen Einlagensicherungsfonds gehören über 700 Banken und sonstige Finanzdienstleister an, darunter beispielsweise auch die Renault Bank direkt, Crédit Agricole oder Consorsbank.

Die Einlagensicherung in Großbritannien

Die gesetzliche britische Einlagensicherung (FSCS) schickt Kunden einer Pleitebank ein Formular, in dem diese ihre Forderungssumme und ihre Bankverbindung eintragen. Die FSCS prüft die Forderung und entschädigt bei Berechtigung binnen 20 Tagen. Die Entschädigung erfolgt im Falle Großbritanniens in Pfund, und zwar bis zur Maximalhöhe von 85.000 Pfund. Sollte dieser Betrag in Euro umgerechnet weniger Wert sein als 100.000 Euro, ersetzt die EdB die Differenz.

Ist die Bank außerdem Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken, erhalten Kunden, die mehr als 100.000 Euro angelegt haben, zusätzlich einen Antrag, in dem sie ihre darüber hinausgehenden Forderungen geltend machen können. Der BdB prüft den Anspruch und erstattet im Rahmen der jeweiligen Sicherungsgrenze binnen ein bis zwei Monaten das Geld.

Diesem britischen System unterliegen beispielsweise die Bank of Scotland oder die Barclays Bank.
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