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Pensionen

Einmalzahlung und Erhöhung ab 2010

28.12.2009
Von Michael Andreas
Rentner mit geringen Pensionen erhalten eine Einmalzahlung im Dezember. Ab Jänner 2010 gibt es zudem eine Erhöhung. Was Sie über Ihren Pensionsbezug wissen müssen.
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Personen, deren Pension geringer als Euro 1.300 Euro ist, erhalten mit der Dezember-Pension eine Einmalzahlung ausgezahlt. Für Pensionen bis zu 1.200 Euro beträgt die Einmalzahlung 4,2 Prozent der Bruttopension ohne Ausgleichszulage. Bei Pensionen zwischen 1.200 Euro und 1.300 Euro vermindert sich dieser Prozentsatz gleichmäßig bis auf Null.

Von diesem Betrag wird kein Krankenversicherungsbeitrag einbehalten, er ist jedoch steuerpflichtig. Die Zahlung wird zuzüglich zur Dezemberpension mit Fälligkeit am 31.12.2009 angewiesen. Der individuell zustehende Betrag ist auf dem Kontoauszug des auszahlenden Bankinstitutes ersichtlich.


Dezember-Pension ab 31.12.2009 auf Ihrem Kontoauszug

Auf Grund einer neuen EU-Richtlinie wurde das Zahlungsdienstegesetz beschlossen, welches besagt, dass Zahlungseingänge erst am vom Auftraggeber vorgeschriebenen Wertstellungstag (Valuta) am Kundenkonto ausgewiesen werden dürfen. Daher wird die Dezember-Pension ab 31.12.2009 auf den Kontoauszügen ersichtlich sein.

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Pensionserhöhung 2010

Mit Verordnung vom 30. November 2009 wurde eine Pensionserhöhung ab Jänner 2010 beschlossen, die im Detail so aussieht: Pensionen bis zu einem Bruttobetrag von 2.466 Euro werden um 1,5 Prozent erhöht. Pensionen ab einem Bruttobetrag von 2.466,01 Euro werden um den Fixbetrag von 36,99 Euro angehoben.

So sieht Ausgleichszulage aus

Die Richtsätze für die Berechnung der Ausgleichszulage werden ebenfalls ab Jänner 2010 um 1,5 Prozent angehoben. Der Richtsatz für alleinstehende Personen (Einzelrichtsatz) beträgt
ab 1.1.2010 783,99 Euro. Der Richtsatz für Ehepaare im gemeinsamen Haushalt
(Familienrichtsatz) beträgt ab 1.1.2010 1.175,45 Euro.

Fälligkeit für dieJänner-Pension

Alle Personen, die eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt beziehen, erhalten ab Mitte Jänner eine Verständigung über die Pensionserhöhung sowie eine allgemeine Pensionsinformation. Die Anweisung der Jänner-Pension erfolgt mit Fälligkeit 1.2.2010.

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