Von Erwin J. Frasl
Christbäume werden oft schon im Herbst gefällt und büßen bis Heiligabend einen Großteil ihrer Feuchtigkeit ein. Trockene Heizungsluft in den Wohnräumen dörrt den Baum zusätzlich aus. Fängt der Christbaum Feuer, brennt er innerhalb von Sekunden, warnen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten.
Christbäume werden oft schon im Herbst gefällt und büßen bis Heiligabend einen Großteil ihrer Feuchtigkeit ein. Trockene Heizungsluft in den Wohnräumen dörrt den Baum zusätzlich aus. Fängt der Christbaum Feuer, brennt er innerhalb von Sekunden, warnen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten.
Kerzen auslöschen
Im Normalfall übernimmt die Haushaltsversicherung den Schaden und die anfallenden Aufräum- und Löschkosten. „Die Haushaltsversicherung zahlt aber nicht, wenn grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurde“, macht Konsumentenschützer Herwig Höfferer von der Arbeiterkammer Kärnten aufmerksam. Die Entscheidung, ob leicht oder grob fahrlässig gehandelt wurde, wird im Einzelfall überprüft. Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn man die Kerzen am Christbaum unbeaufsichtigt am Baum brennen lässt.
Greift der Brand auf Nachbarwohnung oder –haus über, ersetzt die private Haftpflicht-versicherung den Schaden. Diese ist meist in der Haushaltsversicherung inkludiert. „Konsumenten sollten darauf achten, dass sie nicht unterversichert sind, denn sonst zahlt die Haushaltsversicherung nur den Anteil, der versichert ist“, warnt AK-Experte Herwig Höfferer, der einige wichtige Tipps parat hat, wie sich Christbaumbrände verhindern lassen:
- Beim Kauf des Christbaums darauf achten, dass er noch keine Nadeln verliert, denn dann ist er nicht frisch geschnitten.
- Den Baum auf eine feuerfeste Unterlage stellen und gut befestigen.
- Kerzen und Sternspritzer nicht zu nahe an der Dekoration befestigen.
- Kinder und Haustiere nie unbeaufsichtigt mit brennenden Kerzen lassen.
- Einen Kübel Wasser für den Notfall bereitstellen.