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Berufsunfähigkeit
 
18.11.2014

Berufsunfähigkeit Kleingedrucktes genau lesen

Von Anja Lang
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Konsumenten nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auch auf das Kleingedruckte achten.
Berufsunfähigkeitsversicherung Das Kleingedruckte zählt Finanzportal Biallo.at
Berufsunfähigkeitsversicherung - genau hinsehen, dann unterschreiben

Das Risiko, vor dem Eintritt ins Rentenalter berufs- und erwerbsunfähig zu werden, ist relativ hoch. Laut Verbraucherschützern, wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens vorzeitig berufs- und erwerbsunfähig. Rund ein Drittel davon sogar bereits zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr. Trotzdem haben nur 15 Prozent der erwerbstätigen Österreicher für diesen Fall mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt, wie eine Marketmind-Umfrage im Auftrag der Allianz-Versicherung ergab. Grund: das Risiko wird von den meisten Arbeitnehmern einfach unterschätzt.

Unterschätztes Risiko Berufsunfähigkeit

Fälschlicherweise denken viele Konsumenten, dass Unfälle die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit sind und haben dafür eine Unfallversicherung abgeschlossen. In den meisten Fällen sind es aber schwere Erkrankungen des Muskel-Skelett- bzw. Herz-Kreislauf-Systems sowie stark zunehmend auch psychische Erkrankungen die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Außerdem überschätzen viele die Leistungen, die sie aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension erhalten. Im Schnitt beträgt diese 947 Euro, was für die meisten bei Weitem nicht ausreichen dürfte, um den Lebensstandard aus Arbeitstagen weiter aufrechterhalten zu können. Besonders kritisch wird die finanzielle Situation bei Berufsunfähigkeit für junge Erwerbstätige und Akademiker, die erst wenige Jahre im Berufsleben stehen. Denn in der Regel haben sie die erforderlichen Versicherungszeiten für die gesetzliche Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension noch nicht beisammen. Sie müssen sich dann auf Wartezeiten einstellen, erhalten nur magere Leistungen oder gehen sogar völlig leer aus. Zudem wurde der Zugang für unter 50-Jährige erschwert. Ähnlich verheerend sieht die Situation für Selbstständige aus.

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Früher abschließen – geringere Prämie

Gerade jüngere Arbeitnehmer und Selbstständige sollten sich deshalb frühzeitig um einen Versicherungsschutz bemühen. Denn neben dem Geschlecht und der Berufsart ist vor allem das Eintrittsalter für die Höhe der Prämie entscheidend. Das heißt im Klartext: Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger ist auch die Prämie. So zahlt ein 30-Jähriger, je nach Beruf, zwischen 38 und 117 Euro pro Monat, um im Ernstfall eine Monatsrente von 1.000 Euro als Ergänzung zur staatlichen Invaliditätspension zu erhalten. Ein 40-Jähriger muss für dieselbe Leistung bereits zwischen 56 und 220 Euro monatlich hinlegen.

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Aber nicht nur die Höhe der Prämie sollte beim Abschluss eine Rolle spielen, sondern vor allem auch die Leistung. Und die steht im Kleingedruckten. Deshalb sollten Konsumenten hier ganz genau hinschauen: Üblicherweise zahlen die Assekuranzen, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent für voraussichtlich mindestens sechs Monate in seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigt ist. Es gibt aber auch spezielle Staffelregelungen mit Teilzahlungen bei 25 Prozent und 75 Prozent an. Dabei erhalten Sie einen Teil der BU-Rente bereits bei einer Beeinträchtigung von 25 Prozent. Die volle Rente bekommen Sie aber erst, wenn Sie mindestens zu 75 Prozent beruflich eingeschränkt sind.

Auch der Zeitpunkt, ab dem die Versicherung eine BU-Rente auszahlt, ist im Kleingedruckten festgelegt. Entsprechend leisten manche Gesellschaften erst, wenn die Höhe der Berufsunfähigkeit endgültig festgelegt ist, andere zahlen, wenn die Leistung geltend gemacht wird. Es ist aber auch möglich die Zahlung rückwirkend, ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, zu vereinbaren. Das ist ratsam: Denn bis zur endgültigen Anerkennung der Berufsunfähigkeit können im Extremfall Zeiträume von bis zu drei Jahren entstehen, in denen Sie kein Geld erhalten.

Achten Sie unbedingt auch darauf, dass im Kleingedruckten ein Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung enthalten ist. Die Versicherung kann Rentenzahlungen dann nicht mit der Begründung ablehnen, dass Sie trotz der gesundheitlichen Beschwerden noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten. Fehlt dieser Verweis, könnte ein Zahnarzt beispielsweise, nach dem Verlust eines Fingers, weiter als ärztlicher Berater arbeiten. Gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht dann keinerlei Leistungsanspruch, egal, ob Sie eine Stelle in dem anderen Beruf finden oder auch nicht.

Auch wie lange die Versicherung zahlt ist im Kleingedruckten festgelegt. In der Regel zahlt die Versicherung bis Sie wieder gesund sind bzw. Ihren Beruf wieder ausüben können. Es kann aber auch eine zeitliche Beschränkung vereinbart sein, die im Ernstfall nicht ausreicht.

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Lassen Sie sich deshalb bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung Zeit. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote in Ruhe. Dazu können Sie unseren Versicherungsrechner nützen, mit dem Sie schnell, kostenlos und unverbindlich den besten und günstigsten Tarif herausfinden.

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