Mit dem neuen Pensionskonto wurden auch die neuen Berechnungsgrundlagen eingeführt. Damit alte Ansprüche nicht verfallen, sollten Sie selbst den Check durchführen. Denn für den Nachkauf von Beitragsjahren, bestehen Fristen.
Einfach, transparent und sicher soll das neue Pensionskonto sein, das zu Beginn des vergangenen Jahres eingeführt wurde. Das klingt wunderbar. Im Alter zählt dann jedoch, was unterm Strich für jeden drin ist. Denn neben dem virtuellen Konto, auf dem die unterschiedlichen Gutschriften, die später zur Berechnung der Pension dienen, gesammelt werden – wurde auch ein neues Rentensystem eingeführt. Beispielsweise galten als Bemessungsgrundlage – anhand der das Einkommensniveau bestimmt wurde, das der Bemessung der Pension zugrunde lag – bis 2014 die besten zehn Einkommensjahre. Inzwischen liegt der Bemessungsgrundlage jedoch der Wert der 26 besten Einkommensjahre zugrunde. Und ab 2018 sind es die besten 40 Einkommensjahre.
Da im Schnitt bei den Bürgern mit einer Lebensarbeitszeit von 45 Jahren gerechnet wird, kann dann nicht mehr davon die Rede sein, dass hier nur Werte aus den besten Einkommensjahren zählen. Wenn Sie später keine böse Überraschung erleben wollen, lohnt jetzt eine Kontrolle der registrierten Werte.
Pensionskonto: Mehr Überblick hilft beim Vorsorgen
Es gilt als sicher, dass die Pensionen in Zukunft geringer ausfallen. Zudem ist das neue System stark leistungsorientiert. Sie sollten die eigenen Daten daher schon frühzeitig genau anzusehen. Denn manche Lücken in den Beitragsjahren sind Ihnen womöglich gar nicht bewusst.
Die Pensionskontomitteilung erhalten Sie seit Juni des vergangenen Jahres automatisch. Wer bisher noch keine erhalten hat, kann bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nachfragen, hat in der Regel jedoch bereits Zugriff auf seine Daten. Seitdem können Sie mit Hilfe Ihrer Bürgerkarte oder Handysignatur im Internet die Informationen auf Ihrem Pensionskonto einsehen. Zusätzlich ist eine Einsicht über FinanzOnline möglich. Wer das Internet nicht nutzt, kann sich auch einen „Kontoauszug“ von seinem Pensionsversicherungsträger per Post zusenden lassen.
Unser Tipp: Wenn Sie den aktuellen stand Ihres Pensionskontos noch nicht kennen, dann nehmen Sie sich in einem Ruhigen Augenblick die Zeit, Ihre bisher registrierten Ansprüche genau zu kontrollieren.
Lücken am Pensionskonto füllen
Lücken in Ihrer Versicherungszeit können durch unterschiedliche Gegebenheiten entstanden sein. Wer beispielsweise häufiger in den Ferien gejobbt hat, sollte nachprüfen, ob hier alles richtig vermerkt wurde. Häufig melden Arbeitgeber Tätigkeiten nicht an oder machen fehlerhafte Angaben bei der Einkommenshöhe. Achten Sie hier auf die fünfjährige Verjährungsfrist.
Erworbene Pensionszeiten die nicht vom Arbeitgeber gemeldet wurden, werden nach fünf Jahren nicht mehr automatisch berücksichtigt - auch nicht, wenn Sie darauf aufmerksam machen. Grundsätzlich kann die Pensionsversicherung Ihre Korrekturen jedoch durch einen Abgleich mit der Gebietskrankenkasse überprüfen.
Unser Tipp: Liegen die nicht gemeldeten Pensionszeiten länger als fünf Jahre zurück, können Sie diese nachkaufen und die Kosten in vielen Fällen sogar den damaligen Arbeitgebern in Rechnung stellen.
Beitragsjahre für das Pensionskonto nachkaufen
Auch Schul- und Studienzeiten können Sie sich als Beitragsjahre anrechnen lassen, jedoch nur auf eigene Initiative. Zunächst müssen Sie die geleistete Schulzeit oder auch Studienzeit nachweisen, etwa anhand des Maturazeugnisses. Wenn Sie sich dazu jetzt nicht entscheiden wollen, können Sie diese Beitragsjahre auch zu einem späteren Zeitpunkt nachkaufen, dann wird es allerdings teurer.
Unser Tipp: Egal ob verlorene Pensionszeiten oder Studienjahre – vor einem Nachkauf sollten Sie mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Rücksprache halten, ob der Nachkauf lohnt.