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Steuern in Österreich
 
26.02.2014

Steuern in Österreich Gefahr für unseren Wirtschaftsstandort?

Von Hans Hammerschmied
Die Zeiten für gut verdienende Unternehmer oder Dienstnehmer werden nicht leichter. War während des Wahlkampfes zumindest von Seiten einer Partei noch viel von Entfesselung der Wirtschaft die Rede, scheinen sich nun doch diejenigen durchgesetzt zu haben, die das Wohl im Besteuern der „Reichen“ sehen. Dass damit vor allem Leistungsträger getroffen werden, die den Wohlstand unseres Landes wesentlich begründen, wird ausgeblendet.
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied ist Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH
Ein Paradebeispiel dieser Politik ist die Begrenzung der Absetzbarkeit von Jahresgehältern jenseits von 500.000 Euro. Das bedeutet im Endeffekt, dass Arbeitgeber für ihre Topverdiener mehr Steuern zahlen müssen. Ein derartig massives Eingreifen des Staates erinnert an planwirtschaftliches Denken und widerspricht ganz grundsätzlich unserer marktwirtschaftlich ausgerichteten Rechtsordnung.

Steuer nach Leistung?

Grundsätzlich soll nämlich jeder nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert werden. Wenn nun bestimmte Ausgaben nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt werden, bedarf das einer guten Begründung. Doch abgesehen von einem gewissen Neid auf Topverdiener ist ein solcher Grund nicht erkennbar. Während die Mehreinnahmen für das Budget überschaubar sind, kann diese Neuregelung durchaus schwerwiegende Auswirkungen auf unseren Wirtschaftsstandort haben. Nicht umsonst haben die Schweizer Bürger in einer Volksabstimmung gegen eine ähnliche Regelung gestimmt!
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Gerecht dank Gewinnfreibetrag?

Eine weitere Idee zur Besteuerung von Unternehmern verbirgt sich hinter der Beschränkung des Gewinnfreibetrags auf Realinvestitionen, die wachstums- und beschäftigungsfördernd wirken. George Orwell hätte an dieser schönen Formulierung einer unschönen Botschaft seine Freude. Der Zweck des Gewinnfreibetrags liegt nämlich keinesfalls nur in der Förderung von Investitionen.

Der Gewinnfreibetrag soll vielmehr den Unternehmern Steuergerechtigkeit bringen, da auch Dienstnehmer vom begünstigten 13. und 14. Monatsgehalt massiv profitieren. Bisher konnte der Gewinnfreibetrag auch bei Investitionen in bestimmte Wertpapiere in Anspruch genommen werden. Da dies keine unmittelbar wachstums- und beschäftigungsfördernde Investition ist (wobei man darüber diskutieren könnte!), fällt diese Möglichkeit in Zukunft weg.
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