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Sozialversicherung
 
13.01.2010

Sozialversicherung Was sich 2010 ändert

Von Erwin J. Frasl
Seit 1. Jänner gelten neue Werte in der Sozialversicherung. Das betrifft geringfügig Beschäftigte ebenso wie Teilzeit - oder Vollbeschäftigte - bis hin zu Pensionisten und Pflegegeld-Beziehern.
Sozialversicherung-Geringfügigkeitsgrenze-Höchstbeitragsgrundlage-Ausgleichszulagenrichtsatz-Zusatzeinkommen-Frühpension-Krankenversicherung-Selbstversicherung-Freiwillige Krankenversicherung-Freiwillige Pensionsversicherung-Rezeptgebü
Seit 1. Jänner dieses Jahres gelten zahlreiche neue Werte in der Sozialversicherung. Darauf machen der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Arbeiterkammer aufmerksam.
 
Hier die Details der neuen Regeln im Bereich der Sozialversicherung:

 

Geringfügigkeitsgrenze: Pro Monat 366,33 Euro brutto. Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert, nicht jedoch kranken- und pensionsversichert. Sie haben daher keinen Krankenversicherungsschutz und erwerben so auch keine Pensionszeiten. Auf Antrag besteht aber die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragszahlung um krankenversichert zu sein und Pensionszeiten zu erwerben.

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung: 4.110 Euro brutto.

Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz: 783,99 Euro brutto für Alleinstehende; 1.175,45 Euro brutto gibt es für Ehepaare.

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension: Pro Monat dürfen Frühpensionisten 366,33 Euro brutto dazu verdienen.

Krankenversicherung für kinderlose Partner: 3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.

Selbstversicherung in der Krankenversicherung: Grundsätzlicher Monatsbeitrag 350,12 Euro, der Monatsbeitrag kann auf Antrag aber herabgesetzt werden.

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: pro Monat 51,69 Euro.

Rezeptgebühr: fünf Euro.

Selbstkostenbeitrag der Sozialversicherten für ihre Heilbehelfe: mindestens 27,40 Euro, bei Sehbehelfen sogar 82,20 Euro.

Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe: 495 Euro für den Partner; 247,50 Euro für Personen mit Unterhalt.

Pensionserhöhung, Bruttobeträge: Pensionen bis zu 2.466 Euro (60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage) werden um 1,5 Prozent erhöht, bei höheren Pensionen gebührt ein monatlicher Fixbetrag in Höhe von 36,99 Euro. Pensionisten mit einer Monatspension unter 1.300 Euro brutto erhalten zusätzlich eine Einmalzahlung im Jahr 2010; diese beträgt bei Pensionen unter 1.200 Euro 4,2 Prozent der Monatspension, bei Pensionen über 1.200 bis 1.299 gibt es eine Einschleifregelung.

Pflegeld: Das Pflegegeld wird nicht erhöht und beträgt

bei Stufe 1: 154,20 Euro
bei Stufe 2: 284,30 Euro
bei Stufe 3: 442,90 Euro
bei Stufe 4: 664,30 Euro
bei Stufe 5: 902,30 Euro
bei Stufe 6: 1.242,00 Euro
bei Stufe 7: 1.655,80 Euro


Pensionsvorschuss: Für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise für die Invaliditätspension beträgt der Pensionsvorschuss 30,07 Euro täglich, für die Alterspension 36,67 Euro pro Tag. 

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