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Wertpapiere
 
13.01.2010

Wertpapiere Welche Risken Sie wirklich tragen

Von Wolfgang Thomas Walter
Die Banken wollen ihre Finanzausstattung unter anderem mit Wertpapieren stärken, um in der Finanz-und Wirtschaftskrise besser bestehen zu können. Felix Düregger vom Asset Management Zinsmärkte der Schoellerbank zeigt für Biallo.at auf, wie die Rechte der Anleger im Insolvenzfall einer Bank aussehen.
Finanz-und Wirtschaftskrise Geldanlage Anlegerrisiko Finanzportal Biallo.at
Für den Fall der Fälle: Kunden sollten über Risiken bei Bankgeschäften informiert sein
Die diversen Finanzierungsinstrumente weisen höchst vielfältige Chancen-/Risiko-Profile auf. Einige Merkmale sind gesetzlich geregelt, vieles kann aber vertraglich (im Prospekt) festgelegt werden – eine genaue Durchsicht der Dokumentation, vor allem des „Kleingedruckten“ lohnt sich, rät der Experte der Schoellerbank Felix Düregger. Nicht zuletzt, was das „Pricing“ betrifft, sollte ein höheres Risiko immer angemessen entlohnt werden. Ein Vergleich mit anderen Instrumenten des gleichen Emittenten oder mit vergleichbaren Papieren anderer Schuldner macht sich in diesem Zusammenhang bezahlt, so Düregger. 


Worauf Sie achten müssen

Sowohl in Phasen niedriger Renditen, als auch in Zeiten erhöhter Eigenkapitalerfordernisse bieten Banken auch ihren Privatkunden Finanzinstrumente zum Kauf an, die in ihren Ausstattungsmerkmalen nicht eindeutig den Assetklassen Anleihen oder Aktien zugeordnet werden können. Sie vereinen Merkmale der einen sowie der anderen Kategorie und bieten Anlegern die Möglichkeit, bei einem genau definierten Maß an Risiko die Ertragschance zu optimieren oder bei einer vorgegebenen Ertragserwartung das Risiko zu minimieren.

Die klassischen Finanzierungsinstrumente

Ein Unternehmer kann sich bei einer Neugründung überlegen, ob er sein Geschäft mit eigenen Mitteln oder einer Beteiligung von Freunden oder Verwandten (Eigenkapital) bzw. mit einem (Bank-)Kredit (Fremdkapital) finanziert. Je größer das Unternehmen ist, desto leichter fällt der Zugang zum Kapitalmarkt, an dem sowohl Eigenkapital in Form von Aktien als auch Fremdkapital in Form von Anleihen emittiert und gehandelt werden können. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Bank, so ist die Finanzierung aus praktischen Gründen auf eine breitere Basis gestellt. Zur Finanzierung kommen dann auch Instrumente zum Einsatz, die in ihrer Ausprägung zwischen den beiden „Eckpunkten der Finanzierung“ liegen.

Die notwendigen Eigenmittel von Banken

Banken sind aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen – Stichwort Basel II – verpflichtet, gewisse Mindestquoten an Eigenmitteln im Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiva (vor allem ausstehendes Kreditvolumen, Kapitalmarktveranlagungen) zu halten. Dabei gelten als Eigenmittel nicht nur das reine Aktienkapital, sondern darüber hinaus – mit Abstrichen – auch noch weitere Finanzinstrumente. Im Wesentlichen kann man sagen: Je höher der Schutz des Investors im Insolvenzfall, desto geringer ist die mögliche Anrechnung zum Haftungskapital. Werden Aktien und das Kernkapital (z.B. Vorzugsaktien, Partizipationsscheine) noch zur Gänze diesem zugerechnet, so muss man bereits bei den Drittrangmitteln, abhängig von deren Restlaufzeit, differenzieren: Ab einer verbleibenden Restlaufzeit von fünf Jahren nimmt die Anrechnung jedes Jahr um ein Fünftel ab.

Die Hierarchie im Insolvenzfall

Secured Bonds: Im Insolvenzfall der Emittentin werden zuerst speziell zugewiesene Werte, wie pfandrechtliche Sicherheiten oder Deckungsstöcke, aus der Konkursmasse abgesondert. Darunter fallen zum Beispiel Hypotheken oder Pfandbriefe mit einem speziell dem Produkt zugewiesenen Deckungsstock. Diese Investments bieten für den Investor somit die höchste Sicherheit und werfen daher nur relativ niedrige Erträge ab. So kann die Rendite eines Pfandbriefes oder der Ertrag einer klassischen Lebensversicherung zumeist nicht mit dem einer unbesicherten Bankanleihe mithalten.

Senior Bonds: Nach der Bedienung der Secured Bonds wird vorrangiges Fremdkapital bedient, zu dem in erster Linie sogenannte „Senior Bonds“ gezählt werden. Senior Bonds haben eine fixe Laufzeit und sind im Fall von Bilanzverlusten nicht an diesen beteiligt. Senior Bonds können sowohl mit fixer Verzinsung, mit geldmarktgebundener Verzinsung oder als strukturiertes Produkt (z.B. Garantieprodukt, Zertifikat) begeben werden. Auch das Sparbuch hat grundsätzlich den Status eines Senior Bonds, verfügt jedoch mit der Sicherung durch den Einlagensicherungsfonds und der jüngst eingeführten staatlichen Garantie über zusätzliche Sicherheiten.

Drittrangmittel: Diese Klasse kann man als Zwischenklasse zwischen Senior Bonds und nachrangigen Papieren betrachten, daher auch die englische Bezeichnung „senior subordinated“. Die Laufzeit beträgt üblicherweise zwei bis fünf Jahre. Zinszahlungen können in einzelnen Jahren zwar ausfallen, sie sind aber kumulativ, was bedeutet, dass sie in erfolgreichen Folgeperioden wieder aufgeholt werden müssen.

Ergänzungskapital: Als nächstes werden im Falle einer Liquidation Ergänzungskapital-Anleihen bedient. Diese Papiere können mit einer fixen Laufzeit ab fünf Jahren bis hin zu unbeschränkter Laufzeit, verbunden mit einem Kündigungsrecht für die Emittentin, ausgestattet sein. Beim Ergänzungskapital 2. Klasse sind keine Zinsausfälle vorgesehen, beim Ergänzungskapital 1. Klasse können Kupons ohne rechtliche Konsequenz ausfallen, ein kumulatives Aufholen ist möglich. Ein wesentlicher Unterschied zu Drittrangmitteln besteht neben dem niedrigeren Rang vor allem in der Möglichkeit einer Verlustbeteiligung dieser Papiere.

Partizipationskapital und Aktien

Den letzten Rang im Insolvenzfall und im Fall von Bilanzverlusten markiert das Aktienkapital. Rechtlich ist Partizipationskapital dem Aktienkapital weitgehend gleichgestellt. Das trifft insbesondere auf die Zurechnung zum Eigenkapital der Bank zu, auf die Abhängigkeit der Dividendenzahlung von einer Deckung durch den Unternehmensgewinn, auf die unendliche Laufzeit (verbunden mit einem Kündigungsrecht der Emittentin) sowie auf die Verlustbeteiligung in gleicher Weise wie bei Aktien. Die Verlustbeteiligung kann allerdings vertraglich unterschiedlich ausgestaltet sein: So mag sie z.B. nur im Falle einer Kapitalherabsetzung schlagend werden oder es kann das um den Verlust verringerte Nominale während der Laufzeit als (niedrigere) Basis für die Dividendenauszahlung herangezogen werden. Bei Kündigung muss der Partizipationsschein wieder zu Pari getilgt werden.

Im Insolvenzfall ist das Partizipationskapital prinzipiell gleichrangig wie Aktienkapital, lediglich für Dividendenausschüttungen kann beim Partizipationskapital ein Vorrang gegenüber Aktien vereinbart werden.

Entgegen einem Aktieninvestment ist beim Partizipationskapital sowohl die Dividende, als auch der Kurs nach oben hin limitiert: Die Dividendenrendite einer Aktie kann beträchtlich schwanken und mitunter auch zweistellige Prozentsätze erreichen oder auch komplett ausfallen. Auch der Börsenkurs kann (vorübergehend) deutlich über oder unter dem Buchwert notieren. Die Dividende des Partizipationskapitals hingegen ist üblicherweise fixiert; der Kurs ist durch das Kündigungsrecht der Emittentin in der Praxis ebenfalls nach oben limitiert, es würde wohl kaum jemand ein Instrument deutlich über 100 mit dem Risiko kaufen, dass es jederzeit zu 100 getilgt werden kann. Diese Aussage wird belegt durch Papiere, die seit einem Jahr am Markt sind und etwa die Hälfte des Wertes verloren haben. Daraus ergeben sich Renditen von deutlich über 20 Prozent. Diese Zahl mag einerseits verlockend klingen, weist aber andererseits eindrucksvoll auf das hohe Risiko dieser Papiere hin.

Hierarchie für Ausschüttung von Erträgen

Bei gedeckten Papieren, Senior Bonds und Ergänzungskapital zweiter Klasse sind prinzipiell keine Kuponausfälle vorgesehen. Wird in zumindest einer Periode kein Kupon gezahlt, so tritt ein Ausfallsereignis mit allen rechtlichen Konsequenzen (z.B. Abwicklung von Derivaten) ein. Allgemein formuliert ist die Rangordnung im Insolvenzfall in weiten Teilen auch auf die Ausschüttung von Erträgen anzuwenden: Ein Finanzierungsinstrument erhält immer dann eine Ausschüttung, wenn hierarchisch tiefer liegende Titel auch eine solche erhalten. Man kann sich diese Trennlinie bei den Ausschüttungen als einen „Schnitt“ durch die Hierarchie vorstellen: Oberhalb dieses Schnittes profitieren alle Instrumente von einer Ausschüttung, darunter werden keine Erträge ausgeschüttet.

Der Rat der Schoellerbank

Jede Anleihe, insbesondere Papiere abseits von Senior Bonds, müssen genau analysiert werden, so Düregger. Diese Verpflichtung beschränkt sich keinesfalls auf die Lektüre von Werbeunterlagen. Neben grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind eine Vielzahl an Ausstattungsmerkmalen vertraglich regelbar und variieren daher innerhalb verschiedener Papiere, die mitunter ähnliche Bezeichnungen tragen. Partizipationskapital ist (wie Aktienkapital) nur für spekulative Investoren geeignet. Einem möglichen Totalverlust steht ein begrenztes Gewinnpotenzial gegenüber. Dem Mehrrisiko des Ausfalls von Dividende und Kapital steht eine höhere Fixdividende gegenüber. Der Investor, welcher der Hierarchie von Finanzierungsinstrumente entlang nach unten geht, muss vor jeder Stufe für sich entscheiden, ob der gebotene Mehrertrag das eingegangene höhere Risiko rechtfertigt.

Schoellerbank

Die Schoellerbank ist mit 13 Standorten und 351 Mitarbeitern eine der führenden Privatbanken in Österreich. Sie verwaltet für über 28.000 private und institutionelle Anleger ein Vermögen von rund 6,4 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist als 100-Prozent-Tochter der Bank Austria eingebunden in die Konzerndivision „Private Banking“ der UniCredit Group. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Mehr Informationen unter www.schoellerbank.at.
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