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Neues Zahlungsdienstegesetz
 
14.10.2013

Neues Zahlungsdienstegesetz Bald kommen Sie schneller an Ihr Geld

Von Erwin Frasl
Mit 1. November 2009 tritt das neue Zahlungsdienstegesetz in Kraft. Für Bankkunden verändert sich damit einiges zum Positiven: Überweisungen werden europaweit von einem Tag auf den anderen durchgeführt, Kontoschließungsgebühren entfallen und Einspruchsfristen werden verlängert.
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Klaus Mattes, Zahlungsverkehrsexperte der Erste Bank, rät Kontoauszüge regelmäßig genau zu kontrollieren

Im Wesentlichen bringt das Zahlungsdienstegesetz, im Rechtsjargon ZaDiG genannt, fünf Neuerungen, wie Klaus Mattes, Zahlungsverkehrsexperte der Erste Bank, zusammenfasst:

1. Euro-Überweisungen dauern zukünftig EU-weit einen Werktag

Ab 1. November 2009 werden elektronische Zahlungsaufträge in Euro innerhalb der Europäischen Union bereits am nächsten Tag dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Bisher galten fünf Tage als Regel. Bei Überweisungen in Papierform verlängert sich der Zeitraum um einen Tag. Überweisungen, die nicht auf Euro lauten, aber auf eine der Währungen eines Mitgliedstaats im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) , werden in maximal vier Bankwerktagen durchgeführt. Neu ist auch, dass eine Gutschrift eines Euro-Betrags mit taggleicher Valuta auf das Empfängergirokonto gebucht wird (ausgenommen sind Währungsumrechnungen). Da die technischen Voraussetzungen nicht immer gegeben sind, ist bis 01.01.2012 eine Übergangsfrist von drei Tagen vorgesehen.

2. Kontoschließungsgebühren entfallen

Mit dem neuen Gesetz entfallen die Kontoschließungsgebühren bei Girokonten in Österreich.

3. Bei Lastschriften wird Einspruchsfrist auf 56 Tage verlängert

Bei einer unberechtigten Abbuchung können Kunden Lastschriften innerhalb von 56 Tagen (acht Wochen) ab dem Zeitpunkt der Belastung ohne Angabe von Gründen rückrechnen lassen. Bisher waren hierfür 42 Tage vorgesehen. "Wir raten unseren Kunden, ihre Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren, um nicht autorisierte Zahlungen so rasch wie möglich festzustellen. Wir können so die unberechtigten Überweisungen rascher von der Fremdbank zurückholen", so Klaus Mattes. Der falsche Betrag wird auf das Konto rückerstattet und mit dem Tag der Belastung wertgestellt.

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4. Rückerstattung bei nicht autorisierten Einzügen

Für Reklamationen bei nicht autorisierten Abbuchungen sieht das neue Gesetz zukünftig 13 Monate Einspruchsfrist vor. Solche Abbuchungen passieren häufig im Zusammenhang mit Glücksspielen. Die Erste Bank warnt hier insbesondere vor Anrufen von unbekannten Firmen, die per Telefon zur Teilnahme an Gewinnspielen werben und dabei die Kontodaten erfragen. Zahlungsverkehrsexperte Mattes: "In der Praxis können nicht autorisierte Einzüge auch länger nachverfolgt werden. Kunden raten wir deshalb, auch nach dem Ablaufen der Einspruchsfrist auf alle Fälle mit der Bank Rücksprache zu halten."

5. Gebühren werden ausgewiesen

Das Zahlungsdienstegesetz setzt weiters klare Richtlinien bei der Darstellung von Gebühren fest. Bei Überweisungen wird der Betrag dem Empfänger in voller Höhe gutgeschrieben. Etwaige anfallende Spesen müssen separat ausgewiesen werden. Mattes: "Das wird in unserem Institut bereits seit geraumer Zeit so gehandhabt".

Lastschriften

Beim Lastschriftverfahren handet es sich um eine Vereinbarung zwischen Kunden, Bank und Unternehmen für den Einzug wiederholt anfallender Geldforderungen in unterschiedlicher Betragshöhe. Für den Einzug besonders geeignet sind etwa Strom- und Gasrechnungen, oder Telefongebühren.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR, EEA, European Economic Area)

Der Europäische Wirtschaftsraum ist ein ursprünglich am 1. Januar 1994 geschaffener gemeinsamer Wirtschaftsraum der EU- und EFTA-Staaten, dem heute 30 Staaten angehören: die 27 EU-Mitgliedstaaten (EU-27) sowie die drei EFTA-Mitglieder Norwegen, Island, Liechtenstein (nicht aber die Schweiz). Ziel des EWR ist die Verwirklichung des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie die Kooperation in den Bereichen Umwelt, Bildung, Forschung, Entwicklung. Mit 40 Prozent des Welthandels ist der EWR der größte gemeinsame Markt weltweit. Er ist keine Zollunion, aber aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone.


Erste Bank

Die Erste Bank und Sparkassen bilden in Österreich den zweitgrößten Anbieter von Finanzdienstleistungen. Rund 16.500 Mitarbeiter betreuen in über 1.000 Filialen mehr als drei Millionen Kunden. In Österreich beträgt ihr Marktanteil bei Privatkundeneinlagen rund 19 Prozent. Die Erste Group ist einer der führenden Finanzdienstleister in Zentral- und Osteuropa. Mehr als 51.000 Mitarbeiter betreuen in 3.000 Filialen mehr als 17 Millionen Kunden in acht Ländern (Kroatien, Österreich, Serbien, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn). Die Bilanzsumme der Erste Group betrug per 30. Juni 2009 204,2 Milliarden Euro, der Nettogewinn 492,1 Millionen Euro und die Kostenertragsrelation 52,5 Prozent.

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