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Lohnsteuer
 
06.07.2011

Lohnsteuer AK ortet Steuer für Schinkensalzstangerl

Von Erwin J. Frasl
Müssen Arbeitnehmer, die an Betriebsfeiern teilnehmen, für das Schinkensalzstangerl vom Buffet in Zukunft Lohnsteuer zahlen? Neue Vorstellungen zur Auslegung des Einkommenssteuergesetzes lassen solche Auswüchse befürchten.
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Laut Einkommenssteuergesetz sind (nicht finanzielle) Zuwendungen des Unternehmens für Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen oder Betriebsfeiern für die Arbeitnehmer bis zu einer Höhe von 365 Euro jährlich steuerfrei.

Diese seit 1988 geltende Regelung machte bisher keinerlei Probleme. Doch jetzt scheint das Finanzministerium plötzlich pingelig zu werden, so die Arbeiterkammer Oberösterreich. Für den angenommenen Fall, dass die Zuwendungen des Arbeitgebers höher wären als der vervielfältigte Freibetrag (also beispielsweise bei zehn Arbeitnehmern höher als 3650 Euro), will man die Nutznießer individuell zur Kasse bitten.

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Und jetzt wird’s lustig, so die Arbeiterkammer Oberösterreich. Damit nämlich festgestellt werden kann, wer überhaupt diese Steuern zahlen müsste, braucht es offenbar Aufpasser mit Stricherl-Listen beim kalten Buffet. Von Seiten des Finanzministeriums heißt es wörtlich: „Eine gesetzeskonforme Berechnung der Lohnsteuer im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen erfordert somit vom Arbeitgeber, für jede Veranstaltung genaue Aufzeichnungen über die Teilnahme zu führen. Nur so kann der steuerfreie Sachbezug für den einzelnen Arbeitnehmer festgestellt werden."
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