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Lockangebote versus Unabhängigkeit
 
06.08.2010

Lockangebote versus Unabhängigkeit Was Versicherungsagenten wirklich leisten können

Von Peter Salek
Versicherungskunden, die bestmögliche Betreuung suchen, bekommen oftmals Angebote von gebundenen Versicherungsagenten, aber auch von ungebundenen Versicherungsmaklern. Bei genauerer Betrachtung weckt behauptete Unabhängigkeit beim Kunden oft eine Erwartung, die bei genauer Betrachtung nicht immer erfüllt werden kann.
Lockangebote versus Unabhängigkeit Was Versicherungsagenten wirklich leisten können
Peter Salek ist Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten in der Wirtschaftskammer Österreich

Die Versicherungsvermittlung kann auf zwei Arten betrieben werden: Von einem Versicherer (VU) als ständig betrauter gebundener Versicherungsagent oder für beide Parteien des Versicherungsvertrages mit überwiegender Interessenwahrung des Versicherungskunden als ungebundener Versicherungsmakler. Für beide Vermittler sollte jedenfalls der Kundebedarf im Vordergrund stehen. Die Vertrauensbildung Vermittler - Kunde ist Garant für eine langfristige Kundenbeziehung. Gerade der Agent ist das Bindeglied zwischen VU und Versicherungsnehmer. Kundenbedarf analysieren, den Versicherungsschutz und Vorsorgebedarf seiner vertretenen Häuser kundenoptimiert anbieten, das ist die Aufgabe eines Versicherungsagenten.


Gerade der selbständige Agent ist sich bewußt, dass nur ein zufriedener Kunde seine Existenz als Unternehmer sicherstellen kann. Es wird nicht der gesamte Versicherungsmarkt benötigt um kundenorientiert agieren zu können. Es entstehen auch keine Zusatzkosten, wenn es um Hilfe bei der Schadensregulierung geht. Es bedarf auch keiner kostenpflichtigen Vereinbarungen, um Kunden laufend zu betreuen. Eine Selbstverständlichkeit für einen verantwortungsbewußten Versicherungsagenten.

Der Kunde eines Agenten weiß immer genau, welche Versicherer seinen Schutz übernommen haben. Eine gesetzliche Informationspflicht stellt sicher, dass der Kunde über die geschäftlichen Möglichkeiten seines Agenten bestmöglich informiert wird. Der Agent muss auch vor Abschluss oder Änderung eines Versicherungsvertrages ein Beratungsprotokoll seinen Kunden aushändigen. Auf diesem werden die wesentlichen Gründe für die getroffene Produktwahl festgehalten.

Oft wird von Vermittlern mit ihrer „Unabhängigkeit“ geworben. Kann ein Vermittler unabhängig sein oder ist das nur eine kühne Behauptung? Der Makler ist laut Gesetz überwiegend für den Versicherungsnehmer tätig, erhält aber, so wie der Agent, seine Provision vom Versicherer. Leicht ist es nicht den Lockangeboten der Versicherer, die Maklergeschäft ins Haus bekommen wollen, zu widerstehen. Die behauptete Unabhängigkeit weckt beim Kunden oft eine Erwartung, die bei genauer Betrachtung nicht immer erfüllt werden kann.

Es ist nicht wichtig, unabhängig den gesamten Markt anbieten zu können. Wichtig ist das Kundenvertrauen zu erlangen und über Jahre zu erhalten. Dieser Vermittler liebt sein Geschäft, schätzt seine Kunden und scheut sich daher auch nicht den Kundenbedarf in den Vordergrund zu stellen.
 

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