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AK Tirol
 
08.06.2011

AK Tirol Zehn Fallen für Arbeitnehmer

Von Andreas Michael
Urlaub und Überstunden, Krankenstand, Arbeitsvertrag und Dienstzeugnis, Kündigung, Abmahnung oder Behinderung – zu all diesen Themen existieren zahlreiche Irrtümer. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte als Arbeitnehmer wirklich sind.
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Wer seine Rechte nicht kennt, hat schon verloren. Das gilt auch für Arbeitnehmer und ihre Rechte. Die Arbeiterkammer Tirol hat die häufigsten Fallen für Arbeitnehmer aufgespürt und zeigt, wie sich Arbeitnehmer davor schützen können.

Falle Nummer 1: „Ich kann im Krankenstand nicht gekündigt werden.“

Eine Kündigung im Krankenstand ist möglich. Aber der Arbeitgeber muss auch hier Fristen und Termine einhalten. Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt aber bestehen. Gehen Sie im Krankenstand nicht auf eine einvernehmliche Lösung ein. Sie könnten bares Geld verlieren.

Falle Nummer 2: „Im Krankenstand brauche ich die ersten drei Tage keine Bestätigung vom Arzt.“

Doch, wenn der Arbeitgeber darauf besteht, müssen Sie eine Bestätigung des Krankenstandes durch Ihren Arzt schon ab dem 1. Tag vorlegen.

Falle Nummer 3: „Über meinen Urlaub darf der Chef allein bestimmen.“

Nein, der Urlaub muss zwischen Ihrem Chef und Ihnen einvernehmlich vereinbart werden.

Falle Nummer 4: „Überstunden muss man machen“

Sie können Überstunden ablehnen, wenn Sie wichtige persönliche Gründe haben, etwa, wenn Sie Kinder betreuen müssen.

Falle Nummer 5: „Unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag gelten nicht, auch wenn ich Sie unterschrieben habe.“

Was Sie unterschreiben, gilt leider doch, solange es nicht dem Gesetz widerspricht – und sei es auch noch so unfair. Viele Arbeitnehmer unterschreiben auch nachteilige Bestimmungen in einem Vertrag, weil Sie unbedingt die Stelle bekommen wollen. Der Inhalt des Vertrages begleitet Sie aber durch das ganze Arbeitsverhältnis.

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Falle Nummer 6: „Bei einer einvernehmlichen Lösung gelten die üblichen Regeln einer Kündigung.“

Bei einer „Einvernehmlichen“ gibt es keine Fristen und Termine, das Dienstverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, den Sie vereinbart haben. Einmal unterschrieben, kann eine „Einvernehmliche“ nicht mehr zurück genommen werden.

Falle Nummer 7: „Die Kündigung muss mir der Chef immer schriftlich mitteilen.“

Eine Kündigung gilt auch, wenn Sie mündlich oder per Boten ausgesprochen wird. Ab dann laufen auch Ihre Fristen gegen die Kündigung vorzugehen.

Falle Nummer 8: „Ich kann ohne vorherige Abmahnung nicht entlassen werden.“

Nur bei bestimmten Entlassungsgründen muss der Chef vorher abmahnen, etwa wenn Sie zu spät zur Arbeit kommen.

Falle Nummer 9: „Als Behinderter habe ich mehr Urlaub.“

Nicht automatisch. Es gibt aber einige Kollektivverträge oder auch Betriebsvereinbarungen, die Behinderten mehr Urlaub gewähren.

Falle Nummer 10: „Das Dienstzeugnis gibt es automatisch.“

Sie haben ein Recht auf ein Dienstzeugnis. Aber Sie müssen es verlangen und bekommen es nicht automatisch.

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