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Elf Steuertipps für Arbeitnehmer
 
26.05.2011

Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer 2004

Hat ein Dienstgeber im Jahr 2004 von den Gehaltsbezügen zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann hierzu bis spätestens 31.12.2009 beim Finanzamt ein Rückzahlungsantrag stellen werden. Ein Beispiel für zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer ist der Lohnsteuerabzug bei ins Ausland entsandten Mitarbeitern, deren Vergütungen steuerfrei sein können.
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