Mit dem neuen „Arbeitskräfteüberlassungsgesetz“, das der Nationalrat jüngst verabschiedet hat, soll dem „Klassenkampf“ ein Ende bereitet werden. „Die Novelle bringt in vielen Bereichen wichtige Verbesserungen und mehr Gerechtigkeit für die Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter", ist Erich Foglar, Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) überzeugt.
Die neuen Regelungen bringen dem Leihpersonal (rund 58.000 davon sind Männer) künftig mehr Schutz und mehr Rechte - sowohl am Arbeitsplatz, als auch in den Zeiten zwischen den Überlassungen, so Rainer Wimmer, Vorsitzender der Produktionsgewerkschaft Pro-Ge. Sie müssen über das Entgelt, Sicherheitsvorkehrungen und das bevorstehende Ende einer Überlassung besser - spätestens 14 Tage im Vorhinein - informiert werden.
Genau da knüpft allerdings auch Kritik an. Denn an die Nichteinhaltung der 14-Tage-Frist seien keine Sanktionen oder Strafen geknüpft. „Diese Pflicht wird wirkungslos bleiben", befürchten die Grünen. Ihnen geht die Neuregelung generell nicht weit genug.
Fonds soll Arbeitslosigkeit abmildern
Ab 2014 steht zudem ein von den Zeitarbeitsfirmen gespeister Fonds zur Abmilderung von Arbeitslosigkeit zur Verfügung. Dieser gewährt einen einmaligen Zuschuss, um den Einkommensabfall der Zeitarbeiter abzufedern. Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten, werden gefördert. Leiharbeiter sollen schließlich „in Stehzeiten“ weiterbeschäftigt werden – so der Plan.
Der Fond soll aber auch die Weiterbildung unterstützen. So könnten Stehzeiten zum Vorteil aller Beteiligten genutzt werden, hofft Wimmer. Bereits ab 2013 muss die Teilnahme von Leiharbeitern an internen Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden. Die wachsende Gruppe der Zeitarbeiter werde hier „nicht länger systematisch ausgegrenzt", so Foglar.
Bessere Information für Zeitarbeiter
Auch die sogenannte „Einsatzinformation“ muss ab 2013 deutlich aufschlussreicher sein, als bisher. Die Einstufung im Kollektivvertrag muss darin ebenso enthalten sein, wie die Aufsplittung in Grundlohn, Zulagen und Zuschläge.
Da Leiharbeiter laut Wimmer rund zweieinhalb Mal häufiger Opfer von Arbeitsunfällen sind, als das Stammpersonal, müssen die Betriebe ihre geliehenen Arbeitskräfte über die speziellen Anforderungen und Gefahren nachweislich und schriftlich informieren.