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Donnerstag, 09.09.2010
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Steuertipps für Arbeitnehmer

Welche Sie 2009 unbedingt noch nützen sollten

Als Arbeitnehmer können Sie zahlreiche Steuervorteile nutzen. Biallo.at informiert, worauf Sie unbedingt achten sollten, um unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
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Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Karl Bruckner von der BDO zeigt Steuerspar-Möglichkeiten auf

Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen

Wer im Jahr 2006 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zum Beispiel gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2009 rückerstatten lassen (11,4 Prozent Pensionsversicherung, vier Prozent Krankenversicherung).

Achtung: Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!

Erwin J. Frasl   02.12.2009

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