Hier den Sofortkredit der Santander beantragen!
Startseite | Impressum | | RSS | biallo.de | geldsparen.de | biallo-unternehmen.de | bialloblog.de
Samstag, 11.02.2012
Suche:
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH)

Schadenersatz für Hochzeitsreise nach Ägypten

17.08.2010
Von Erwin J. Frasl
Konsumenten werden in Zukunft bei entgangener Urlaubsfreude leichter Schadenersatzansprüche durchsetzen können. In einem Musterprozess wurde einem jungen Paar nun Recht zugesprochen.
Urlaub-Mängel-Schadenersatz-Konsumenten-Urlauber-Urlaubsort-Schadenersatz-entgangene Urlaubsfreude-Lärm-eingeschränkte Bademöglichkeit-Reise-Ägypten-REWE Austria Touristik GmbH-Musterprozess-Konsumentenschutzgesetz-KSchG-Reisevera
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer hat Musterprzess in Auftrag gegeben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem jüngst ergangenen Urteil entschieden, dass den betroffenen Konsumenten wegen zahlreicher Mängel am Urlaubsort zusätzlich zu einer Reisepreisminderung auch ein Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude in der Höhe von 560 Euro zusteht, informiert das Konsumentenschutzministerium. "Dass Konsumenten in Zukunft bei entgangener Urlaubsfreude leichter Schadenersatzansprüche durchsetzen können, wenn der langerwartete und vielleicht mühsam ersparte Urlaub durch größere und kleinere Mängel nicht zum Traumurlaub wird, ist sehr erfreulich", erklärt Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer zum Richterspruch.

Musterprozess für verpatzte Hochzeitsreise nach Ägypten

Ein frisch verheiratetes Ehepaar hatte 2007 eine Hochzeitsreise nach Ägypten gebucht. Aufgrund weitreichender Mängel wie zum Beispiel Lärm in der Anlage und eingeschränkte Bademöglichkeit im Meer wurde der Reiseveranstalter, REWE Austria Touristik GmbH, in einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) auf Preisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geklagt. Dieser Schadenersatzanspruch ist im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt und soll Konsumenten für den Ärger und die Unlustgefühle, die durch vom Reiseveranstalter verschuldete mangelhafte Reiseleistungen verursacht werden, entschädigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem verschuldensunabhängigen Preisminderungsanspruch im Rahmen der Gewährleistung, unter bestimmten Voraussetzungen Konsumenten auch ein Schadenersatz zugesprochen werden kann, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft einen erheblichen Teil seiner vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbracht hat.

Erfolgreicher Weg durch die Instanzen

Im konkreten Fall sprachen sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht den Verbrauchern eine Reisepreisminderung zu. Beide Gerichte lehnten aber einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch mit der Begründung ab, dass in weniger schwerwiegenden Fällen im Rahmen der zugesprochenen Preisminderung auch "die entgangene Urlaubsfreude" mit abgegolten wäre. Damit sind sie der Argumentation einer früheren OGH-Entscheidung (2 Ob 79/06s) gefolgt, die bereits im vergangenen Jahr in der Entscheidung 6 Ob 231/08a vom OGH erfreulicherweise revidiert wurde. In dieser Entscheidung bejahte der OGH einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch für entgangene Urlaubsfreude bei einer Reisepreisminderung in der Höhe von 25 Prozent.

Das oberste Gericht führte in diesem Urteil aus, dass eine zu restriktive Handhabung des Paragrafen 31e Abs. 3 KSchG (Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude) diese Bestimmung weitestgehend ihres Anwendungsbereiches berauben würde. Damit würde sich die österreichische Rechtsprechung in Widerspruch zu den Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie und des Europäischen Gerichtshofes setzen. Allerdings sei es wohl zulässig eine Bagatellgrenze anzunehmen. Im nun vorliegenden Fall bestätigt der OGH diese Argumentation und spricht sich sehr eindeutig für die Trennung der Ansprüche aus Gewährleistung (Preisminderung) und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude aus.

Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
Email:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: BMASK ID:1014
Nach Oben
Anzeige
Frasl fragt
Kolumne von Erwin J. Frasl
Erwin J. Frasl

Baufinanzierung

Kreditzinsen sind nicht ewig günstig

In wenigen Wochen startet die neue Bausaison. All jene, die eine Finanzierung für ihre Bauvorhaben benötigen, profitieren derzeit von besonders niedrigen Zinsen.
Lesen
Archiv
Der Biallo.at Newsletter
Hier können Sie sich anmelden!
Anzeige
Biallo präsentiert

Der Direktkredit der SWK Bank - jetzt auch in Österreich!

Mit dem Direktkredit der SWK Bank erhalten Sie attraktive Konditionen und innerhalb von 30 Sekunden eine Online-Kreditentscheidung. SWK Bank - schnell und direkt.
Unverbindlich Angebot anfragen ...
Anzeige
Kredit-Vergleich
Finden Sie Kreditkonditionen von österreichischen Banken in unserem Kredit Online-Vergleich
Laufzeit:
Kreditsumme in EURO
Anbieter Anzeigen
Aktueller Goldpreis
[Most Recent Quotes from www.kitco.com]
© 2012 Biallo & Team GmbH - info@biallo.at - Impressum - Datenschutz