22.11.2010
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Steuervorteile 2010 für Arbeitnehmer

Jetzt nutzen und sparen

Von Erwin J. Frasl
Nicht jeder weiß es - der Fiskus hält ein Bündel an Steuervorteilen für Arbeitnehmer parat. Wer sie gezielt nutzt, muss weniger Abgaben berappen.
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Die Finanzbehörden gönnen Arbeitnehmern eine Reihe von Steuervorteilen – wirken können diese Steuerbegünstigungen allerdings nur, wenn Sie sich informieren und die gebotenen Möglichkeiten auch voll ausschöpfen.


Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2007

Wer im Jahr 2007 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zum Beispiel gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2010 rückerstatten lassen (4,0 Prozent Krankenversicherung, 3,0 Prozent Arbeitslosenversicherung), macht Wirtschaftsprüfer Karl Bruckner von der BDO aufmerksam. Der Antrag auf Rückerstattung von über die Höchstbeitragsgrundlage geleistete Pensionsversicherungsbeiträge ist seit 2005 an keine Frist mehr gebunden.

Achtung: Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw einkommensteuerpflichtig! Die Rückerstattung für die Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge kann bereits für die folgenden Jahre („bis auf Widerruf“) beantragt werden, so Bruckner.

Werbungskosten vor dem 31.12.2010 bezahlen

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Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2010 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen etc samt allen damit verbundenen Nebenkosten, wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge etc.
Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden. Auch Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, und Kosten der Umschulung können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Arbeitnehmerveranlagung 2005 und Rückzahlung

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2010 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2005.

Hat ein Dienstgeber im Jahr 2005 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2010 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen.

Lohnsteuerberechnung 2010 beim Arbeitgeber anregen

Arbeitnehmer mit schwankenden Bezügen haben während des Jahres oft zu viel an Lohnsteuer bezahlt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber als besondere Serviceleistung für die Mitarbeiter im Monat Dezember eine Neuberechnung der Lohnsteuer (so genannte „Aufrollung“) durchführen und die sich daraus ergebende Lohnsteuer-Gutschrift an den Arbeitnehmer auszahlen.

Bei Aufrollung im Dezember kann der Arbeitgeber bei Mitarbeitern, die ganzjährig beschäftigt waren, auch die vom Mitarbeiter nachweislich (Beleg!) bezahlten Kirchenbeiträge (maximal 200 Euro) und Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden (zum Beispiel vom Arbeitnehmer selbst bezahlte Gewerkschaftsbeiträge) steuerlich berücksichtigen (dies allerdings nur dann, wenn der Mitarbeiter keinen Freibetragsbescheid vorgelegt hat).

Foto: colourbox.com ID:1223