16.09.2009
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Kindergeld

Soviel gibt es ab 1. Jänner 2010

Von Sabina Fischer
Die Regierung hat sich auf ein "Kindergeld neu" geeinigt. Es wird ab 1. Jänner 2010 gelten. Anträge können Eltern stellen, deren Kinder ab dem 1. Oktober 2009 geboren werden und die 2009 noch keinen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt haben.
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Und so sehen die geplanten Neuerungen aus: Zusätzlich zu den bereits bestehenden drei Kindergeld-Varianten, die auch die Karenz von Männern belohnen, kommt jetzt eine vierte Variante "12 plus 2" dazu, bei der Bezieher das Kindergeld in Form einer Pauschale von 1.000 Euro erhalten. Sie ist vor allem für jene interessant, deren Einkommen unter 1.000 Euro im Monat liegt, oder für die, die bei der Geburt kein Einkommen hatten, etwa Studentinnen.
 

Außerdem wird auch eine einkommensabhängige Variante unter dem Stichwort "12 plus 2 Monate" eingeführt, bei der der Bezug von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens möglich ist. Dabei ist auch ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich. Mit der "Flexibilisierung" der Zuverdienstgrenze (16.200 Euro im Jahr) bei allen vier Pauschalvarianten will man künftig einen relativen Zuverdienst von 60 Prozent des letzten Einkommens ermöglichen. Bei Mehrlingsgeburten gibt es 50 Prozent Zuschlag.

Neue Regelung für Alleinerziehende

Eine neue Regelung gibt es für Alleinerziehende: In Härtefällen erhalten Frauen zusätzlich zwei Monate länger Kindergeld. Das ist dann der Fall, wenn der Partner verstirbt, schwer krank oder im Gefängnis ist, oder aber, wenn Frauen von Gewalt in der Partnerschaft betroffen sind. Auch Alleinerziehende mit einem monatlichen Einkommen unter 1.200 Euro und einem laufenden Unterhaltsverfahren können mit dem Geld rechnen.

Beihilfe von 180 Euro

Es soll aber auch eine nicht rückzahlbare Beihilfe von 180 Euro im Monat für Paare und Alleinerziehende geben, die ein Jahr lang bezogen werden kann. Auch diese ist ans Einkommen geknüpft: Man darf nicht mehr als 5.008 Euro im Jahr verdienen. Bei Paaren gilt: Der Bezieher darf nicht mehr als bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen (357,74 Euro im Monat), der Partner nicht mehr als 16.200 Euro im Jahr.

Kindergeld

Soviel gibt es ab 1. Jänner 2010

Von Sabina Fischer
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Variante 1:
In der Variante 1 können Eltern das Kinderbetreuungsgeld bis zum 30. Lebensmonat des Kindes bekommen. Der Zeitraum verlängert sich bis längstens zum 3. Geburtstag, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld bezieht. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt 14,53 Euro pro Tag oder durchschnittlich 436 Euro im Monat.

Variante 2:
Bei dieser Kurzleistung wird das Kinderbetreuungsgeld bis zum 20. Lebensmonat ausgezahlt. Der Zeitraum verlängert sich bis längstens zum 2. Geburtstag, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld bezieht. Die Höhe beträgt in diesem Modell 20,80 Euro pro Tag oder durchschnittlich 624 Euro pro Monat.

Variante 3:
Bei der zweiten Kurzleistung wird das Kinderbetreuungsgeld bis zum 15. Lebensmonat ausgezahlt. Der Zeitraum verlängert sich bis zum 18. Lebensmonat, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld im Ausmaß von mindestens drei Monaten bezieht. Die Höhe beträgt 26,60 Euro pro Tag oder durchschnittlich  798 Euro pro Monat.

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld

Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld beginnt mit der Geburt des Kindes. Er ruht, solange Wochengeld oder Betriebshilfe an die Mutter ausgezahlt wird. Der Anspruch endet mit der Geburt eines jüngeren Kindes oder sobald das Kind das Alter erreicht hat, das der jeweils gewählten Variante entspricht.

Foto: colourbox.com ID:275