Außerdem wird auch eine einkommensabhängige Variante unter dem Stichwort "12 plus 2 Monate" eingeführt, bei der der Bezug von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens möglich ist. Dabei ist auch ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich. Mit der "Flexibilisierung" der Zuverdienstgrenze (16.200 Euro im Jahr) bei allen vier Pauschalvarianten will man künftig einen relativen Zuverdienst von 60 Prozent des letzten Einkommens ermöglichen. Bei Mehrlingsgeburten gibt es 50 Prozent Zuschlag.
Neue Regelung für Alleinerziehende
Eine neue Regelung gibt es für Alleinerziehende: In Härtefällen erhalten Frauen zusätzlich zwei Monate länger Kindergeld. Das ist dann der Fall, wenn der Partner verstirbt, schwer krank oder im Gefängnis ist, oder aber, wenn Frauen von Gewalt in der Partnerschaft betroffen sind. Auch Alleinerziehende mit einem monatlichen Einkommen unter 1.200 Euro und einem laufenden Unterhaltsverfahren können mit dem Geld rechnen.
Beihilfe von 180 Euro
Es soll aber auch eine nicht rückzahlbare Beihilfe von 180 Euro im Monat für Paare und Alleinerziehende geben, die ein Jahr lang bezogen werden kann. Auch diese ist ans Einkommen geknüpft: Man darf nicht mehr als 5.008 Euro im Jahr verdienen. Bei Paaren gilt: Der Bezieher darf nicht mehr als bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen (357,74 Euro im Monat), der Partner nicht mehr als 16.200 Euro im Jahr.
Top-Zinsen bei festen Spareinlagen
Bis zu 3,77 Prozent für fünf Jahre
Überweisungen & Co.
Wie das Konto nicht zur Falle wird
Variante 1:
In der Variante 1 können Eltern das Kinderbetreuungsgeld bis zum 30. Lebensmonat des Kindes bekommen. Der Zeitraum verlängert sich bis längstens zum 3. Geburtstag, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld bezieht. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt 14,53 Euro pro Tag oder durchschnittlich 436 Euro im Monat.
Variante 2:
Bei dieser Kurzleistung wird das Kinderbetreuungsgeld bis zum 20. Lebensmonat ausgezahlt. Der Zeitraum verlängert sich bis längstens zum 2. Geburtstag, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld bezieht. Die Höhe beträgt in diesem Modell 20,80 Euro pro Tag oder durchschnittlich 624 Euro pro Monat.
Variante 3:
Bei der zweiten Kurzleistung wird das Kinderbetreuungsgeld bis zum 15. Lebensmonat ausgezahlt. Der Zeitraum verlängert sich bis zum 18. Lebensmonat, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld im Ausmaß von mindestens drei Monaten bezieht. Die Höhe beträgt 26,60 Euro pro Tag oder durchschnittlich 798 Euro pro Monat.
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld beginnt mit der Geburt des Kindes. Er ruht, solange Wochengeld oder Betriebshilfe an die Mutter ausgezahlt wird. Der Anspruch endet mit der Geburt eines jüngeren Kindes oder sobald das Kind das Alter erreicht hat, das der jeweils gewählten Variante entspricht.
Laut Bawag-Studie sollen im Jahr 2030 mehr als 660.000 alleinlebende Frauen über 50 Jahre in Österreich leben. Gerade diese Gruppe sollte sich um ihre Finanzen kümmern. zum Artikel