Vorwurf der "Doppelten Abzocke"
Trauriges Beispiel dafür ist ein Wellnessinstitut im Bezirk St. Veit, so die AK Kärnten. Eine junge Frau, die sich zur Prüfung ihres „Lehr“-Vertrags an die Arbeiterkammer wandte, bezahlte für die Kurse zur Wellnessbetreuerin über 6.000 Euro. Die Ausbildung erfolgt in drei Modulen, an die Praktika angehängt sind. Für die Tätigkeiten erhält die Betroffene jedoch keinen Cent. „Erst nach dem Kurs kann die junge Frau eventuell eine außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung in einem anerkannten Beruf beantragen“ informiert Dr. Helmut Krainer vom Lehrlings- und Jugendschutz der AK Kärnten.
Bei den in der Ausbildung enthaltenen Pflichtpraktika werden die „Lehrlinge“ außerdem an Betriebe vermittelt, um das Erlernte umzusetzen. „Im Fall des betroffenen Mädchens arbeitet dieses oft mehr als zehn Stunden täglich. Wir nehmen an, dass das Institut sogar dafür eine Entschädigung bekommt und damit doppelt abkassiert“, erklärt Krainer.
Mehr Kontrolle nötig
„Der Druck drohender Arbeitslosigkeit führt immer häufiger dazu, dass Jugendliche in prekäre Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse schlittern“, kritisiert Krainer die unfairen Methoden der sogenannten „Ausbildner“. „Notwendig wäre in diesem Fall eine genauere Bezeichnung der Berufe sowie eine Auszeichnung, die klarstellt, dass nach Beendigung der Ausbildung keine Facharbeiterqualifikation vorliegt“, fordert die AK in diesem Zusammenhang.